Kita-Streik in München: Alle Fragen und Antworten

Bis zu 2000 Erzieher sollen in München am Mittwoch die Arbeit niederlegen - was heißt das für Eltern? Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Thomas Gautier |
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Jungs und Mädchen haben unterschiedliche Bedürfnisse - das wissen Erzieherinnen nur allzu gut.
dpa Jungs und Mädchen haben unterschiedliche Bedürfnisse - das wissen Erzieherinnen nur allzu gut.

München -  Städtische Kitas, Tagesheime und Horte will Verdi am Mittwoch lahm legen. Das Bildungsreferat weiß zwar nicht, welche das sein werden - hat sich aber schon auf viele Fragen seitens der Eltern vorbereitet. Auf ihrer Homepage hat das Referat die wichtigsten Fragen zusammengefasst.

1. Muss die Stadt eine Notbetreuung gewährleisten? Der städtische Betrieb muss keine Notbetreuung gewährleisten, bemüht sich aber in begründeten Notfällen, eine Betreuung zu ermöglichen.

2. Was machen die städtischen Kitas mit Eltern und Kindern, die die Streiknachricht nicht bekommen haben und am Streiktag vor der Kita stehen? Der städtische Betrieb informiert die Eltern über die Einrichtungen mit einem Brief. Dieser Brief geht auch an die Elternvertretungsgremien und an das Staatliche Schulamt mit der Bitte, die Information über die internen Verteiler an die Elternbeiräte der Kindertageseinrichtungen und an die Grundschulen weiter zu leiten. Eltern, die am Tag des Streiks mit ihren Kindern vor einer geschlossenen Einrichtung stehen, können nicht aufgenommen werden.

3. Wie ist der Übergang zur Noteinrichtung organisiert? Müssen andere städtische Einrichtungen „Notkinder“ aufnehmen? Welche Anweisungen haben Sie dazu? Der städtische Betrieb hat den Eltern empfohlen, sich im Falle einer Schließung zusammen zu tun, um abwechselnd die Kinder zu betreuen. Auf Empfehlung der übergeordneten Elterngremien könnte der örtliche Elternbeirat koordinierend unterstützen. In Notfällen sollen Eltern bei ihrer Einrichtung nachfragen, ob eine Notbetreuung im Einzelfall angeboten werden kann. Eine zentrale Vermittlung von sog. Notplätzen ist nicht möglich. Andere städtische Einrichtungen dürfen andere Kinder nur aufnehmen, wenn das Gastkinderformular der Stammeinrichtung vorgelegt werden kann.

4. Was passiert mit den Betreuungs- und Essensgeldern? Besuchs- und Verpflegungsgeld werden für den Tag des Warnstreiks gemäß der Gebührensatzung nicht gemindert.

5. Welche Kommunikationsformen für Kita-Eltern hinsichtlich des Streiks empfiehlt die Stadt ihren MitarbeiterInnen? Der städtische Betrieb stellt allen Einrichtungen eine einheitliche Elterninformation zur Verfügung. Zusammen mit den Gremien der Elternvertretung werden die wichtigsten Elternfragen beantwortet und im Internet veröffentlicht.

6. Können Eltern private Betreuungsangebote in den Räumen der städtischen Kitas organisieren? Aus Haftungsgründen können Eltern ihre Kinder nicht in den Räumen der Kindertageseinrichtungen betreuen.

7. Könnten Eltern (entsprechend dann auch: könnten Hortkinder/Tagesheimkinder nach der Schule) auch eines Morgens ohne vorherige Ankündigung vor einer oder einem geschlossenen Kinderkrippe, Kindergarten, KiTZ, Haus für Kinder, Hort, Tagesheim stehen, weil das Personal einem kurzfristigen Streikaufruf folgt? Grundsätzlich ist dies nach Streikrecht nicht auszuschließen, der städtische Betrieb bemüht sich jedoch, die Informationen von den Gewerkschaften im Vorfeld zu erhalten. Die Eltern werden gebeten, sich über die Medien zu informieren und gegenseitig aktuelle Meldungen auszutauschen.

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