Kindesmissbrauch trotz Fußfessel: Prozess beginnt
Bis zu 15 Jahre Haft könnte der 41-jährige Sexualstraftäter im Falle einer Verurteilung bekommen, der im April 2012 erneut ein Kind missbraucht haben soll.
München - Ein aus der Sicherungsverwahrung entlassener Sexualstraftäter muss sich von Mittwoch (9 Uhr) an erneut wegen schweren Missbrauchs eines Kindes vor Gericht verantworten. Trotz einer elektronischen Fußfessel soll sich der 41-Jährige laut Anklage im April 2012 in München an einem damals sieben Jahre alten Mädchen vergangen haben.
Im Fall einer Verurteilung drohen dem Mann bis zu 15 Jahre Haft. Außerdem wird das Landgericht München eine neue Sicherungsverwahrung prüfen müssen.
Der Mann war bereits 1999 wegen Kindesmissbrauchs in 23 Fällen zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Damals war das Opfer seine Stieftochter. Nach der Verbüßung seiner Haft kam er in nachträgliche Sicherungsverwahrung, wurde aber 2011 nach den neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes entlassen.
Um weitere Straftaten zu verhindern, trug der Mann eine Fußfessel. Der neue Fall war im Juli bekanntgeworden und hatte für eine Diskussion um Fußfesseln gesorgt.