Keine Verschärfung: Stadt München bleibt größtenteils bei 3G
München - Die Stadt setzt weiterhin größtenteils auf die 3G-Regel, das hat die Verwaltung am Mittwoch bekanntgegeben. Eine freiwillige Verschärfung der Zugangsvoraussetzungen auf 3G+ oder 2G solle demnach nicht genutzt werden. Das hat der Stab für außergewöhnliche Ereignisse unter Leitung von Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) entschieden.
Hier gilt die 3G-Regel: Veranstaltungen städtischer Dienststellen, Bürgerversammlungen und Rathausführungen, Ausstellungsbesuch in städtischen Museen, Stadtbibliotheken, Kurse der Münchner Volkshochschule (VHS).
3G+ im Interims-Gasteig HP8
Doch es gibt auch einige Ausnahmen, in diesen Fällen gilt dann die 3G+-Regel: bei städtischen Empfängen, in den städtischen Theatern, bei Konzerten der Philharmoniker sowie insgesamt im Interims-Gasteig HP8 einschließlich der dortigen Stadtbibliothek.
Die 2G-Regel, die den Zugang ausschließlich für vollständig Geimpfte sowie Genesene vorschreibt, kommt bei städtischen Angeboten nicht zur Anwendung. Erst am Dienstag hatte sich die Stadtratsfraktion der Grünen mit einem Antrag dafür eingesetzt, dass die Stadt in ihrem Einflussbereich 3G+ einführen soll. Unter anderem für Clubs war sogar 2G vorgesehen.
Zur Erklärung: Was bedeuten die einzelnen Regelungen?
- 2G: Geimpft oder genesen. Getestete Personen erhalten keinen Zutritt. Als Nachweis muss ein gültiges Impf- bzw. Genesenenzertifikat vorgelegt werden. Maskenpflicht, Personenobergrenze und Abstandsgebot entfallen.
- 3G: Geimpft, genesen oder getestet. PCR-Test darf maximal 48 Stunden alt sein, Schnelltest maximal 24 Stunden. Als sonstiger Nachweis muss ein gültiges Impf- bzw. Genesenenzertifikat vorgelegt werden. Mitunter gelten Maskenpflicht, Personenobergrenze sowie Abstandsgebot.
- 3G+: Geimpft, genesen oder getestet. Nur PCR-Test erlaubt (maximal 48 Stunden alt), ein Schnelltest ist nicht zulässig. Als sonstiger Nachweis muss ein gültiges Impf- bzw. Genesenenzertifikat vorgelegt werden. Maskenpflicht, Personenobergrenze und Abstandsgebot entfallen.