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Keine Maske mehr, Bier ist wieder erlaubt: Diese Corona-Regeln gelten ab Mittwoch in München

München lockert weiter! Zum Wochenstart gab es weitere Erleichterungen für die Stadt, nun kommen nochmals wichtige Lockerungen hinzu.
von  Michael Schleicher
Die Maskenpflicht in der Münchner Innenstadt wird aufgehoben. (Archivbild)
Die Maskenpflicht in der Münchner Innenstadt wird aufgehoben. (Archivbild) © Peter Kneffel/dpa

München - Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die mit strengeren Lockdown-Regeln im Freistaat einhergegangen ist, ist am 6. Juni ausgelaufen. Nun kommen mit der 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zahlreiche Lockerungen – die Verordnung gilt vorerst bis zum 4. Juli.

Indes sind die Infektionszahlen in München weiter rückläufig: Mittlerweile hat die Stadt die Inzidenzeinordnung "unter 35" bzw. "unter 50". Seit Montag (7. Juni) gelten damit in München analog zum Freistaat Bayern zahlreiche Lockerungen. Am Mittwoch (9. Juni) sind weitere wichtige Lockerungen in der Stadt dazugekommen.

Die Corona-Regeln für München im Überblick

Maskenpflicht
Alkoholverbot
Kontaktbeschränkungen
Nächtliche Ausgangssperre
Einzelhandel
Dienstleistungen
Kultur und Freizeit
Gastronomie
Tourismus
Sport
Schulen und Kitas

Welche Regeln gelten in München?

Maskenpflicht in der Innenstadt: Die Maskenpflicht in Teilen der Münchner Innenstadt ist seit dem 9. Juni aufgehoben – das teilte die Stadt einen Tag zuvor mit. Wichtig: Die Aufhebung der Maskenpflicht gilt nur unter freiem Himmel, in Gebäuden muss weiterhin ein Schutz getragen werden.

FFP2-Maskenpflicht in Bayern

Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie im Einzelhandel ist das Tragen einer Mund-Nasen-Maske Pflicht. Anfang des Jahres wurden die Regeln hier nochmals verschärft: So müssen Menschen seit dem 18. Januar beim Einkaufen und im ÖPNV eine FFP2-Maske tragen, die kein Ventil hat. Eine Einmal-Maske oder ein selbstgenähter Mund-Nasen-Schutz sind seitdem nicht mehr erlaubt.

Zusätzlich gilt die Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden und auf sogenannten Begegnungs- und Verkehrsflächen in Arbeitsstätten. Die Maskenpflicht gilt für Personen ab sechs Jahren. Kinder zwischen sechs und 15 Jahren müssen nicht zwingend eine FFP2-Maske tragen, hier ist auch eine andere Maske möglich. Verstöße werden mit Bußgeldern von bis zu 500 Euro geahndet.

Alkoholverbot in München

Auch das Alkoholverbot in der Münchner Altstadt ist seit dem 9. Juni aufgehoben. Damit darf in der Fußgängerzone sowie am Viktualienmarkt wieder Alkohol konsumiert werden. Gelockert wurde das Verbot indes noch an den Party-Hotspots Gärtner- und Wedekindplatz. Hier gilt das Verbot seit 9. Juni ab 20 Uhr, bislang war hier bereits um 18 Uhr Schluss.

Kontaktbeschränkungen in München

Die neuen Lockerungen wirken sich auch auf die Kontaktbeschränkungen aus: Weil die Inzidenz in München unter 50 liegt, dürfen sich nun zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten miteinander treffen.

"Private Veranstaltungen aus besonderem Anlass wie Geburtstags-, Hochzeits- oder Tauffeiern und Vereinssitzungen sind im Freien mit 100 Personen und in Innenräumen mit 50 Personen möglich", teilt die Stadt zudem mit. Vollständig Geimpfte oder Genesene werden dabei nicht mitgezählt.

Nächtliche Ausgangssperre in München

Seit dem 11. Mai um 0 Uhr gilt die nächtliche Ausgangssperre in München nicht mehr.

Corona-Regeln für Einzelhandel in München

Beim Einzelhandel entfällt bei einer Inzidenz unter 100 grundsätzlich die Pflicht zur Terminvereinbarung. Auch eine Testpflicht gibt es in München mittlerweile nicht mehr. Zudem müssen die Kunden nicht mehr ihre Kontaktdaten hinterlegen.

Allgemein ist zu beachten: In den Ladenräumen sowie bereits auf den Parkplätzen besteht für das Personal eine Maskenpflicht, die Kunden müssen eine FFP2-Maske tragen. 

Corona-Regeln für Dienstleistungen in München

Friseure haben in München geöffnet. Zudem haben Betriebe für die Fußpflege geöffnet. Auch medizinisch notwendige Behandlungen in Arzt-, Zahnarzt- und sonstigen Praxen bleiben natürlich weiter möglich.

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, und Tattoo-Studios dürfen mittlerweile auch wieder öffnen. Bereits zuvor waren die "körperfernen Dienstleistungen" dran – darunter fallen beispielsweise Schneidereien oder Fotografen.

Corona-Regeln für Kultur und Freizeit in München

Seit dem 28. April dürfen die Außenanlagen von zoologischen und botanischen Gärten wieder öffnen, wenn ein Schutz- und Hygienekonzept vorliegt. Mit den neuen Lockerungen braucht es dafür auch keinen vorher gebuchten Termin mehr. Ein negativer Corona-Test wird mittlerweile ohnehin nicht mehr benötigt. Jedoch müssen Besucher weiterhin ihre Kontaktdaten angeben. Auch Museen haben inzwischen wieder geöffnet – ebenfalls ohne Testpflicht.

Zudem dürfen seit dem 21. Mai wieder Freibäder und Fitnessstudios öffnen. Seit dem 30. Mai ist dann nur noch eine vorherige Terminbuchung nötig. Auch Hallenbäder dürfen wieder öffnen, hier arbeiten die SWM an einer Öffnungsstrategie für alle Münchner Bäder.

Seit dem 12. Mai dürfen auch Theater-, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos in München wieder öffnen. Auch hier gibt es inzwischen keine Testpflicht mehr. Ein Schutz- und Hygienekonzept ist jedoch weiterhin eine Voraussetzung für das Öffnen.

Zudem dürfen ab dem 6. Juni kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen für bis zu 500 Besucher angeboten werden – auch hier entfällt der negative Testnachweis.

Corona-Regeln für Gastronomie in München

Ab dem 7. Juni darf auch die Innengastronomie in Bayern wieder öffnen. Das gilt damit auch für München. Bei reinen Schankwirtschaften darf laut Stadt nur die Außengastronomie öffnen.

Grundsätzlich gilt: Die Gastro-Betriebe, drinnen und draußen, dürfen bis 24 Uhr öffnen. Ein spontaner Biergarten-Besuch ist also wieder möglich. Eine Testpflicht gibt es mittlerweile nicht mehr. Dennoch müssen auch beim Restaurantbesuch die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden.

Weiterhin gilt eine Maskenpflicht bis zum Erreichen des Platzes, allgemein ist ein gültiges Schutz- und Hygienekonzept Voraussetzung, dass der Betrieb überhaupt öffnen darf.

Corona-Regeln für Tourismus in München

Seit dem Pfingstwochenende dürfen Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und auch Jugendherbergen in München wieder für Touristen öffnen. Gleiches gilt bayernweit für Seilbahnen, die Fluss- und Seenschifffahrt, touristische Bahn- und Busverkehre, Städte- und Gästeführungen im Freien sowie die Außenbereiche von medizinischen Thermen. Hier gelten ab dem 7. Juni gelockerte Beherbergungsregeln. Aktuell ist nur noch bei der Anreise ein aktueller negativer Corona-Test nötig.

Corona-Regeln für Sport in München

Größere Lockerungen gibt es auch beim Sport: In München ist Sport mittlerweile wieder im Außen- und Innenbereich ohne Personenbegrenzung und ohne Testpflicht erlaubt.

Für die kommende Fußball-EM werden bei allen Partien in München 14.000 Fans in die Allianz Arena gelassen.

Corona-Regeln für Schulen und Kitas in München

Ab dem 7. Juni ist voller Präsenzunterricht für alle Schulen und alle Jahrgangsstufen geplant. Auch die Kitas werden wieder im Regelbetrieb arbeiten.

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