Kein Abgasbetrug bei BMW - trotzdem 8,5 Millionen Euro Strafe

Seit Anfang 2018 hat die Staatsanwaltschaft München gegen BMW ermittelt – konkret ging es dabei um den Verdacht der Abgasmanipulation. Dieser konnte sich nicht bestätigen, allerdings muss der Konzern dennoch 8,5 Millionen Euro Strafe zahlen. Was dahintersteckt.
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BMW hat keinen vorsätzlichen Abgasbetrug begangen - das geht aus den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München hervor.
Lino Mirgeler/dpa BMW hat keinen vorsätzlichen Abgasbetrug begangen - das geht aus den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München hervor.

München - Keine Abgasmanipulation, dafür Mängel bei der Qualitätssicherung: So lassen sich die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft München I gegen den Münchner Automobilkonzern BMW zusammenfassen. Am 25. Februar hat die Staatsanwaltschaft wegen einer "Ordnungswidrigkeit der fahrlässigen Aufsichtspflichtverletzung" einen Bußgeldbescheid über 8,5 Millionen Euro erlassen. BMW hat die Strafe akzeptiert.

Der Autobauer stand in Verdacht, an den Modellreihen M550xd und 750xd Abgasmanipulationen durchgeführt zu haben. Die Ermittlungen ergaben jedoch keine Hinweise darauf, dass entsprechende Abschalteinrichtungen in den Autos verbaut waren. Der Vorwurf des Betruges hat sich dementsprechend nicht bestätigt.

Strafe für BMW wegen Fehler in Motorsteuerungssoftware

Doch warum muss BMW trotzdem 8,5 Millionen Euro Strafe zahlen? In der Motorsteuerung der betroffenen Fahrzeuge wurden Daten für die Motorsteuerung anderer BMW-Fahrzeuge aufgespielt. Das führte dazu, dass sie sowohl auf der Straße als auch auf dem Prüfstand zu viel Stickoxid ausstießen. Ursache war eine fehlerhafte Bedatung in der Software. Von dem Fehler waren weltweit potentiell 7.965 Fahrzeuge betroffen.

Die Staatsanwaltschaft wirft BMW vor, damals keine geeigneten Qualitätssicherungssysteme eingerichtet zu haben, die die Entstehung und Implementierung des Fehlers in die Motorsteuerungssoftware verhindert oder dessen nachträgliche Entdeckung ermöglicht hätten. "Dies erfüllt den Tatbestand einer fahrlässigen Aufsichtspflichtverletzung des Unternehmens nach § 130 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)", führt die Staatsanwaltschaft weiter aus. Sonstige Vorschriften wurden von BMW nicht missachtet.

BMW hat bereits auf das Einlegen von Rechtsmittel verzichtet, der Bußgeldbescheid ist damit rechtskräftig.

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