Katrins mutmaßlicher Mörder: Zu krank für den Knast?
Die Bluttat von Obersendling ist aufgeklärt: Der mutmaßliche Mörder von Katrin Michalk († 31) ist gefasst. Das Tatmotiv ist absurd – und der Verhaftete in der Psychiatrie. Ist er zu krank fürs Gefängnis?
München - Der Grund, weshalb Katrin Michalk sterben musste, klingt so unglaublich banal, dass Ermittler am Geisteszustand des 19-Jährigen zweifeln. Er tötete, weil er die Wohnung des Opfers haben wollte.
Wenn er jemand beseitigt, könne er anschließend in dessen Wohnung leben: Das ist der Gedankengang von Marco F.. Dass er einen Mietvertrag braucht? Dass Katrin Michalk mit ihrem Freund zusammenleben könnte? Auf diese Gedanken kam er offenbar gar nicht.
Der Mordplan ist so abwegig und so schlicht, dass automatisch Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit des Täters aufkommen. „Vermutlich ist der Verdächtige psychisch krank“, sagt Staatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch. Ein Psychiater habe den Schüler bereits befragt. Weitere Untersuchungen werden folgen.
„Wir ermitteln gegen den Verdächtigen wegen heimtückischen Mordes“, sagt Thomas Steinkraus-Koch. Meist treibt die Täter Eifersucht, Neid oder Hass an. „Jemand, der eine Wohnung als Motiv angibt, hatten wir noch nie“, so Steinkraus-Koch.
Hinweise, dass Marco F. bei der Tat unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stand, liegen bisher nicht vor. Auch sexuelle Motive bestreitet er in den Vernehmungen. Ihm sei es allein darum gegangen, in der Wohnung seines Opfers zu leben.
Marco F. ist 19 Jahre alt. Damit fällt er nicht zwangsläufig unter das Jugendstrafrecht. Die Höchststrafe für Mord betrüge dann zehn Jahre. Voraussetzung ist, dass ein Gutachter eine Reifeverzögerung feststellt. Sollte er nach Erwachsenenstrafrecht angeklagt werden, droht ihm Lebenslänglich, die Feststellung der besonderen schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung.
Ein Ermittlungsrichter wies am Freitag die Unterbringung des 19-Jährigen in der geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Klinik an. Damit bleibt vorläufig das Gefängnis erspart. Im Fall einer Verurteilung kann es passieren, dass der 19-Jährige den Rest seiner Tage hinter den Mauern einer psychiatrischen Klinik verbringt.