Kampf gegen Mieter-Verdrängung in München

München - OB Dieter Reiter (SPD) hätte am liebsten eine Ausweitung auf die ganze Stadt gesehen. Das ist rechtlich nicht möglich, der Stadtrat hat aber durch einen Beschluss zumindest einige Weichen gestellt, die Verdrängungen verhindern sollen: Zum einen sollen die Mieter, die in den 23 Schutz-Gebieten wohnen, durch unbefristete Erhaltungssatzungen länger geschützt werden. Zum anderen will die Stadt prüfen, welche weiteren Gebiete in der Stadt für die Regelung geeignet sind.
17 Indikatoren für die 23 Schutzgebiete
Um das einschätzen zu können, gab es bisher 17 Indikatoren wie etwa das Alter der Gebäude oder den Anteil an Kindern und älteren Menschen. Dieser sogenannte "Indikatorenkatalog" wurde weiterentwickelt und umfasst jetzt 25 Indikatoren aus den Bereichen "Aufwertungspotenzial", "Verdrängungsgefahr" und "Gentrifizierungsdynamik" sowie zusätzliche "Attraktivitätsindikatoren".
Ein Beispiel: Ab sofort werden auch Gebäude jüngeren Baualters bis 1986 berücksichtigt. Ein weiteres: Künftig werden auch Mieter mit mittlerem Einkommen als "verdrängungsgefährdet" angesehen.
Die Stadt will anhand der neuen Kriterien zunächst vier Gebiete prüfen: Schleißheimer Straße, Thalkirchen, Pasing und Ramersdorf-Perlach.
Reiter fordert städtisches Vorkaufsrecht
Die Erhaltungssatzungen sollen nicht mehr wie bisher für die Dauer von fünf Jahren, sondern unbefristet gelten. Jedoch soll weiterhin alle fünf Jahre geprüft werden, ob die Kriterien für das jeweilige Gebiet noch immer zutreffen.
Reiter kündigt an: "Wir fordern zudem vom Bund einen deutschlandweiten Umwandlungsvorbehalt (Mietwohnungen könnten dann nur noch mit Genehmigung der Stadt in Eigentum umgewandelt werden) und ein städtisches Vorkaufsrecht in Städten mit erhöhtem Wohnungsbedarf".
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