Kameramann von „Das Boot“: Erfolg vor Gericht

Im Rechtsstreit um einen finanziellen Nachschlag für den Filmknüller „Das Boot“ kann Chefkameramann Jost Vacano einen Erfolg für sich verbuchen.
München – Das Oberlandesgericht München verpflichtete am Donnerstag die Produktionsfirma Bavaria Film, deren Tochter Euro-Video und den Westdeutschen Rundfunk (WDR), ihm Auskunft über die Vermarktung des Film-Welterfolgs von Regisseur Wolfgang Petersen zu erteilen. Erst dann könne er ausrechnen, was ihm an zusätzlichem Honorar noch zustehe, befanden die Richter.
Jost Vacano will für seine Arbeit an dem U-Boot-Film eine nachträgliche Umsatzbeteiligung. Seiner Ansicht nach steht seine Pauschalvergütung von rund 180 000 Mark (etwa 92 000 Euro) in den Jahren 1980/1981 in „auffälligem Missverhältnis“ zu dem Welterfolg der Verfilmung des gleichnamigen Romans von Lothar-Günther Buchheim.
Die ARD-Anstalt dagegen ging bisher davon aus, dass die gegen sie erhobenen Ansprüche in jedem Fall unbegründet sind. „Das Boot“ war sowohl im Kino als auch als Mehrteiler im Fernsehen sehr erfolgreich. Der Film wird bis heute immer wieder gezeigt und ist auch auf DVD erhältlich.
Vacano macht früheren Angaben zufolge unter anderem geltend, dass er für die Unterwasseraufnahmen neue Kameratechniken entwickelt habe.
Er sagte am Donnerstag, die Bavaria Film sei bereits an ihn herangetreten und habe für den Fall einer eigenen juristischen Niederlage Gespräche über einen rechtlichen Vergleich in Aussicht gestellt.
Schätzungen von Branchenkennern zufolge könnten sich Vacanos Forderungen auf bis zu eine halben Million Euro belaufen.
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