Boateng-Prozess: Staatsanwaltschaft München nimmt Revision zurück

Ein Ende mit Bauchgrimmen: Schon viermal hat sich ein Gericht in München mit Gewaltvorwürfen gegen Jérôme Boateng befasst. Doch nun scheint es das wohl gewesen zu sein.
AZ/dpa |
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Nach Angaben des Landgerichts München I ist das Urteil gegen Ex-Fußballnationalspieler Jérôme Boateng nun rechtskräftig. (Archivbild)
Nach Angaben des Landgerichts München I ist das Urteil gegen Ex-Fußballnationalspieler Jérôme Boateng nun rechtskräftig. (Archivbild) © Peter Kneffel/dpa

München - Im Mammut-Verfahren gegen den Ex-Fußballnationalspieler Jérôme Boateng hat die Staatsanwaltschaft München I ihre Revision gegen das Urteil zurückgenommen. Nachdem auch Boateng selbst und die Nebenklage keine Rechtsmittel eingelegt hatten, sei das Urteil damit nun rechtskräftig, sagte ein Sprecher des Landgerichts München I.

Boateng-Prozess: Staatsanwaltschaft München "nach wie vor nicht von der Richtigkeit des Urteils überzeugt"

"Nach eingehender Prüfung sind wir zu der Überzeugung gelangt, die zuvor eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft zurückzunehmen, dies ist heute Vormittag erfolgt", teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Montag mit.

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"Zwar sind wir nach wie vor nicht von der Richtigkeit des Urteils überzeugt", heißt es in der Mitteilung. Aber: "Im Hinblick darauf, dass das Verfahren nunmehr bereits seit über fünf Jahren bei Gericht anhängig ist und unter Berücksichtigung der Interessen der Geschädigten und ihrer Kinder halten wir ein Fortdauern des Verfahrens für die Beteiligten für kaum mehr zumutbar." 

Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von 1,12 Millionen Euro gefordert

Das Landgericht München I hatte den Weltmeister von 2014 zwar wegen vorsätzlicher Körperverletzung an seiner Ex-Freundin schuldig gesprochen, er wurde dafür aber lediglich verwarnt. Eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 5000 Euro wurde unter Vorbehalt verhängt. Je 50.000 Euro für zwei gemeinnützige Einrichtungen Ähnlich wie bei einer Freiheitsstrafe auf Bewährung muss Boateng diese 200.000 Euro nur zahlen, sollte er gegen seine Auflagen verstoßen.

Durchgehende Rechtsfehler: Das Bayerische Oberste Landesgericht kassierte das Urteil

Diese sehen vor, dass er jeweils 50.000 Euro an zwei gemeinnützige Einrichtungen zahlen muss, die sich für Kinder einsetzen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von 1,12 Millionen Euro gefordert – und zunächst gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt. 

Das Verfahren gegen den langjährigen Verteidiger des FC Bayern München, der gerade vom italienischen Klub US Salernitana zum Linzer ASK in Österreich wechselte, zieht sich lange hin. Das Amtsgericht München hatte bereits im Jahr 2021 eine Geldstrafe gegen Boateng verhängt: 60 Tagessätze zu je 30.000 Euro, also insgesamt 1,8 Millionen Euro.  

Das Landgericht München I verurteilte Boateng dann im Oktober 2022 in zweiter Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro – insgesamt 1,2 Millionen Euro. Doch das Bayerische Oberste Landesgericht kassierte das Urteil unter anderem wegen durchgehender Rechtsfehler – darum war der Fall vor dem Landgericht München I erneut aufgerollt worden. 

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4 Kommentare
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  • Plurofli am 02.09.2024 18:51 Uhr / Bewertung:

    Sehr gut, irgendwann reicht es auch mal.

  • Analyst am 02.09.2024 17:25 Uhr / Bewertung:

    Wir waren alle nicht dabei,deshalb gebe ich keine Bewertung ab.

  • Kaiser Jannick am 03.09.2024 11:51 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Analyst

    Na dann mach das doch auch mal bei Sechzge, da bist Du als Seitenstraßler auch nie dabei, postest aber dennoch ständig deine "Weisheiten".

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