Gericht fällt Urteil: Es ging um Boatengs Aussagen über seine Ex-Freundin Kasia Lenhardt
Berlin/München – Im Rechtsstreit um Äußerungen des ehemaligen Fußball-Nationalspielers Jérôme Boateng über seine Ex-Freundin Kasia Lenhardt in einem Interview bleibt es bei nur einer Aussage, die er nicht wiederholen darf.
Berliner Kammergericht lehnt Berufung ab
Die Mutter der 2021 gestorbenen Ex-Freundin wollte in einem Berufungsprozess erreichen, dass Boateng für fünf weitere Aussagen eine Unterlassungserklärung abgeben muss. Das lehnte das Berliner Kammergericht in seinem Urteil ab, wie am Donnerstag bekanntgegeben wurde. Damit war die Unterlassungsklage der Mutter in zweiter Instanz nicht erfolgreich. Sie muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen.
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