IS-Rückkehrerin erhebt schwere Vorwürfe gegen Münchner Gericht

Eine IS-Rückkehrerin hat am Mittwoch während ihres Prozesses schwere Vorwürfe gegen das Gericht erhoben. An ihr solle ein Exempel für die Menschenrechtsverletzungen des IS statuiert werden, so ihr Vorwurf.
dpa/AZ |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
16  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II in München, das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft in der Nymphenburger Straße.
Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II in München, das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft in der Nymphenburger Straße. © Sven Hoppe/dpa

München - Im Prozess gegen eine IS-Rückkehrerin und mutmaßliche Terroristin vor dem Oberlandesgericht München hat die Angeklagte Jennifer W. schwere Vorwürfe erhoben. "Der vielzitierte Satz 'Im Zweifel für den Angeklagten' kam in meinem Fall nicht zum Tragen", sagte die 30-Jährige am Mittwoch in ihrem Schlusswort.

An ihr solle offenbar ein Exempel statuiert werden für alles Unrecht, das unter der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) geschehen sei. Die Frau aus Lohne in Niedersachsen bestritt insbesondere, für den Tod einer fünfjährigen Jesidin im Sommer 2015 im Irak verantwortlich zu sein, die als Sklavin festgehalten wurde. Das Urteil wird am 25. Oktober erwartet.

Bundesanwaltschaft forderte lebenslange Haft

Die Frau folgte der Linie ihrer Verteidiger. Diese hatten Ende September in ihren Plädoyers eine maximal zweijährige Haftstrafe gefordert. Ihre Mandantin dürfe nur wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt werden, hatte Anwältin Seda Basay-Yildiz erklärt.

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Die Bundesanwaltschaft dagegen hatte eine lebenslange Haftstrafe verlangt - unter anderem wegen Versklavung mit Todesfolge, der Mitgliedschaft in einer Terrororganisation und Kriegsverbrechen.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
16 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Der wahre tscharlie am 14.10.2021 16:54 Uhr / Bewertung:

    Naja, ganz so Unrecht scheint sie nicht zu haben. Es kann schon sein, dass das Gericht hier ein Exempel zur Abschreckung anderer Rückkehrerinnen statuiert, um zu signalisieren, passt auf, das passiert euch, wenn ihr zurückkehrt.

    Und falls jetzt Kommentatoren über mich herfallen wollen, ich versuche diesen Fall nur so objektiv als möglich zu betrachten.

    Natürlich muß sie wg. ihrer Mitgliedschaft im IS verurteilt werden. Darüber gibts keine Diskussion. Und wenn man sich die archaischen Strukturen des IS ansieht, neige ich schon dazu, dass sie für den Tod der Jesidin mitverantwortlich ist.

  • eule75 am 14.10.2021 18:47 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Der wahre tscharlie

    Wie hat diese Frau das Kind behandelt bzw. dem Grauen zugesehen? Pervers.

  • Der wahre tscharlie am 14.10.2021 19:55 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von eule75

    Darüber erlaube ich mir kein Urteil. Niemand von uns war vor Ort. Ich habe die diversen Berichte/Aussagen in den Medien verfolgt, und zu welchem Schluß ich neige, hab ich schon geschrieben.

    Und dass die IS-Kämpfer total verroht sind, und das ist eine harmlose Beschreibung von mir, zeigt ein fast 10min langes Video von denen im Netz, das unzählige und brutalste Hinrichtungen in Afghanistan zeigen.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.