Husky-Welpen viel zu früh von der Mutter getrennt
München - Die Namensgeberin mag offenbar gerne Eiscreme. Sie taufte die beiden Husky-Welpen, die da im Juni 2014 im Münchner Tierheim landeten „Ben“ und „Jerry“. Lustige Namen für zwei kleine Hunde mit einem traurigen Schicksal.
Die Welpen wurden ihrer Mutter offenbar weit vor Ablauf der Zeit weggenommen, die Hunde für eine gesunde Entwicklung brauchen. Ein Münchner Pärchen musste sich deswegen vor dem Amtsgericht wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten. Gegen die beiden waren Strafbefehle jeweils über 1800 Euro ergangen. Beide legten Einspruch ein. Also wurde der Fall am Freitag verhandelt.
Das war geschehen: Im Mai 2014 hatte ein Münchner (27) mit bulgarischer Herkunft in seinem Heimatland gekauft. „Ich wollte meiner Frau eine Freude machen“, erklärt der arbeitslose Mann vor Gericht.
Ein bulgarischer Tierarzt hätte die Hunde geimpft und auch nichts dagegen eingewandt, als der Husky-Käufer von seinen Plänen erzählte, die Hunde nach Deutschland mitzunehmen. Doch die Tiere waren zu dem Zeitpunkt laut Anklage erst drei Wochen alt. Das lasse sich am Zahnschema erkennen, erklärte eine sachverständige Tierärztin vor Gericht.
Lesen Sie hier: Zugebissen: Polizei stellt Hunde sicher
Nimmt man Welpen aber vor der Absetzzeit von zehn Wochen ihrer Mutter weg, drohen Entwicklungsstörungen. Die Hunde können laut Expertin depressiv oder aggressiv werden. Fehlt das Vorbild der Mutter, entwickeln die Tiere kein gutes Sozialverhalten, bleiben Außenseiter.
Da die Frau (26) damals wenig begeistert auf die Hunde reagierte, entschloss sich das Paar, zu verkaufen. Für 900 Euro einzeln oder 1600 als Paar boten sie die Tiere auf der Internet-Plattform Quoka.de an. Doch der Deal platzte, die Polizei ermittelte gegen die beiden.
Die Sachverständige räumte am Freitag aber ein, dass es für Laien gar nicht so einfach sei, das wahre Alter von Welpen zu erkennen. Richter Wilfried Dudek schlug daraufhin eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße vor.
Das Paar hätte wohl allenfalls fahrlässig gehandelt, eine Absicht gegen das Tierschutzgesetz zu verstoßen, sei jedenfalls kaum nachweisbar. „Unerfahrenheit und Dummheit“ ja, böser Wille eher nein. Das Paar wird 600 Euro Bußgeld zahlen.
Wie es Ben und Jerry jetzt geht, bei wem sie untergekommen sind, blieb am Freitag unbeantwortet. Sie sind jedenfalls mit Handicap in ihr Hundeleben gestartet.