Zugebissen: Polizei stellt Hunde sicher

Dem Halter (35) wird verboten, seine Bulldoggen-Mischlinge zurückzunehmen, er gilt als unzuverlässig. Dagegen klagt der Mann.
John Schneider |
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Das ist eine englische Bulldogge – die sichergestellten Hunde sind Mischlinge verschiedener Bulldoggenrassen. (Archivbild)
dpa Das ist eine englische Bulldogge – die sichergestellten Hunde sind Mischlinge verschiedener Bulldoggenrassen. (Archivbild)

München - Zum Gerichtstermin schaffte es der Kläger nicht. Der Grund: Er sitzt gerade eine Freiheitsstrafe ab. „Ich hätte ihn vorführen lassen können – wenn er gewollt hätte“, erklärte der Vorsitzende Richter Hans Haider beim Verhandlungauftakt. Doch der Kläger rührte sich nicht.

Verhandelt wurde die Klage des Hundehalters dennoch. Darum geht’s: Hassan R. (35, Name geändert) besaß vier Hunde. Drei junge Rüden und deren Muttertier namens Stella – alle vier Mischlinge verschiedener Bulldoggen-Rassen wie Olde English Bulldog und American Bulldog.

Keine Kampfhunde, aber vor allem die Rüden durchaus bissige Kerle. Das bewies sich im Frühjahr des vergangenen Jahres. Damals kam es innerhalb kürzeseter Zeit am Hasenbergl zu mehreren Beißattacken gegen andere Hunde. Auch fremde Hundeführer sollen verletzt worden sein. Es hagelte Anzeigen. Die Tiere sollen ständig unangeleint herumgelaufen sein, dadurch Kinder verängstigt und Spielplätze verunreinigt haben.

 

Hundehalter unter dem Einfluss der Partydroge Badesalz

 

Am 14. Juni dann der Höhepunkt: Wieder ließ Hassan R. seine Hunde frei herumlaufen, die prompt einen anderen Hund angriffen. Statt sich zu kümmern, soll sich der Hundehalter unter dem Einfluss der Partydroge Badesalz auf den Boden gelegt haben. Später habe er randaliert und unter anderem ein Auto beschädigt.

Die Polizei stellte daraufhin die Hunde sicher und brachte sie ins Tierheim. Hassan R. sei dann täglich im KVR erschienen, um seine Hunde zurückzuverlangen. Unter anderem brachte er vor, dass er doch glänzend mit den Tieren umgehen könne. Doch die Behörde war nicht überzeugt. Sie erließ einen Bescheid, der Hassan R. die Haltung verbot. Weil er unzuverlässig sei, dürfe er nicht einmal fremde Hunde ausführen.

Im Tierheim gab es derweil Probleme mit seinen aggressiven Rüden. Man entschloss sich zu einer „chemischen Kastration“ (ein eingepflanzter Hormon-Chip sorgt für einen verminderten Trieb)

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Aus vier Hunden wurden zehn

 

Die Geschichte nahm dann im Tierheim noch eine kuriose Wendung: Aus vier Hunden wurden zehn. Stella warf acht Welpen, von denen sechs überlebten. Da der mutmaßliche Vater ein American Staffordshire und damit ein Kampfhund ist, war ein Verkauf der Welpen innerhalb Bayerns nicht möglich. In Baden-Württemberg sind die Vorschriften nicht ganz so streng. Dort fanden sich jedenfalls Abnehmer für die Tiere.

Inzwischen geht es auch um die angelaufenen Kosten. Das Tierheim hat noch eine Rechnung von 3500 Euro für die Unterbringung offen. Eine Entscheidung steht noch aus. Das Verwaltungsgericht ließ aber durchblicken, dass das Halteverbot der Stadt rechtens ist.

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