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Hund beißt Kind Teil vom Ohr ab: Halterin akzeptiert Bewährungsstrafe

Im September 2021 attackierte ein Dalmatiner einen vierjährigen Jungen. Die Hundehalterin aus München akzeptiert nach einem zähen Verhandlungstag ihre Verantwortung.
John Schneider
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Die Angeklagte am Donnerstag im Gerichtssaal.
Die Angeklagte am Donnerstag im Gerichtssaal. © Sven Hoppe/dpa

München - Der Bub, der da laut lachend durch die Gänge des Strafjustizzentrums tobt, wirkt putzmunter. Auffallend sind allenfalls die längeren Haare, die seine Ohren komplett bedecken. Die Frisur hat einen traurigen Grund.

Im September 2021 biss dem damals Vierjährigen ein Dalmatiner einen Teil des rechten Ohres ab. Und dies obwohl er von der Hundehalterin an der Leine gehalten wurde.

Die 58-Jährige erklärte am Donnerstag vor Gericht, dass der Hund bei dem Vorfall in der Frundsbergstraße zwar hochgesprungen sei, das Kind aber nicht berührt habe. Der Bub habe danach auch keine Biss-, sondern eine Schnittwunde am Ohr gehabt, erklärt sie.

Ihr Dalmatiner "Dalmi" hatte zuvor bereits Kinder gebissen, wofür sie zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Außerdem hatte man ihr zur Auflage gemacht, den Hund nur nüchtern auszuführen. Doch ein Atemalkoholtest nach dem Vorfall ergab einen Wert von zwei Promille bei ihr. Dabei will sie nur zwei kleine Gläser Weißwein zum Essen getrunken haben.

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Richterin bittet Zuschauer, den Gerichtssaal zu verlassen

Dann folgt eine ungewöhnliche Szene: Als der kleine Manuel (Name geändert) vernommen werden soll, schließt Amtsrichterin Marianne Märkl die Öffentlichkeit nicht etwa formell aus, bittet aber die vielen Zuschauer für die Dauer der Vernehmung den Saal zu verlassen. Alle folgen ihrer Bitte aus Rücksicht auf das Kind, das nicht weiter verschreckt werden soll. Ein rührender Moment.

Es bedurfte vieler Zeugen, einer unmissverständlichen Gutachterin und des eindringlichen Zuredens von Staatsanwalt und Richterin, bis die Hundehalterin am Donnerstag schließlich die Strafe für die Attacke akzeptiert hat. Nach einer umfangreichen und konfrontativen Beweisaufnahme zog die 58-Jährige vor dem Amtsgericht München ihren Einspruch gegen den Strafbefehl zurück, der dem Verfahren zugrundelag. Damit ist nun eine Bewährungsstrafe von acht Monaten rechtskräftig.

Diese Freiheitsstrafe ist für zweieinhalb Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss die Chirurgin dem Kind 10.000 Euro Schadenswiedergutmachung plus 5.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Der Hund hatte im Beisein der Frau bereits mehrfach Kinder angegriffen und zum Teil auch schwer verletzt. Inzwischen darf sie «Dalmi» nicht mehr halten.

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5 Kommentare
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  • Kampf den Schwurblern am 17.03.2023 10:31 Uhr / Bewertung:

    Ja ich frage mich auch warum muss das Kind verhört werden. Sanis und Ärzte haben es doch gesehen.
    Aber was ist da so rührend wenn die Menschen aus dem Gerichtssaal sollten und das Kind verhört wird. Für mich völliger Schwachsinn.
    Ich nehme an dass diese Dame gerne Alkohol trinkt und wer kontrolliert nun wenn sie wieder betrunken Ihren Hund ausführt.
    Soviel Schwachsinn auf einmal.

  • FredC2 am 16.03.2023 22:40 Uhr / Bewertung:

    Warum muss das Kind überhaupt vernommen werden?
    Ein Arzt oder Sanitäter sollte ja schon in der Lage sein, am Ohr eine Schnittwunde (die muss man sich erstmal bei einem Radlsturz zuziehen!) von einem Biß zu unterscheiden.

  • tutnixzursache am 16.03.2023 21:01 Uhr / Bewertung:

    einzige Konsequenz wäre, den Hund abzunehmen und ihr ein Hundehalteverbot auszusprechen

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