Hotel gegen Hotel: Ein Fall für das Gericht

Neue Luxusherberge schräg gegenüber: Der Bayerische Hof klagt gegen Vorbescheid. Der sei „zu vage“ abgefasst, die Nachbarn könnten so nicht wissen, was auf sie zukommt. Sie vermisst vor allem ein
John Schneider |
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Soll ein Hotel werden: Das schmucke Gebäude an der Kardinal-Faulhaber-Straße.
jot Soll ein Hotel werden: Das schmucke Gebäude an der Kardinal-Faulhaber-Straße.

Neue Luxusherberge schräg gegenüber: Der Bayerische Hof klagt gegen Vorbescheid. Der sei „zu vage“ abgefasst, die Nachbarn könnten so nicht wissen, was auf sie zukommt. Sie vermisst vor allem ein Verkehrskonzept.

MÜNCHEN - Konkurrenz fürchtet sie nicht, aber Innegrit Volkhardt ist das Hotel-Projekt, das schräg gegenüber von ihrem Haus geplant wird, viel zu schwammig. Die Geschäftsführerin des Bayerischen Hofs geht gegen den Vorbescheid der Stadt vor. Der sei „zu vage“ abgefasst, die Nachbarn könnten so nicht wissen, was auf sie zukommt. Sie vermisst vor allem ein Verkehrskonzept.

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Die Bayerische Hausbau, eine Schörghuber-Tochter, möchte in dem prächtigen Bau an Kardinal-Faulhaber-Straße 1, der derzeit von der Hypo Vereinsbank genutzt wird, ein Luxushotel und Wohnungen einrichten. Im Vorbescheid wurden mehrere Varianten von 125 bis 295 Hotelzimmern durchgespielt.

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Auch der Verwaltungsrichterin Marion Pauli-Gerz schien der Vorbescheid zu unbestimmt. Für die Hausbau sei aber erst einmal nur entscheidend, dass eine Hotelnutzung in Ordnung geht, so die Anwälte. Nur so lasse sich ein Betreiber finden. Das könnte dieser Vorbescheid leisten.

Um die Sache aber einfacher zu machen, hat die Hausbau jetzt auf andere Varianten verzichtet und nur noch die Variante mit 150 Hotelzimmern und 60 Wohnungen übrig gelassen. „Das ist auch der aktuelle Planungsstand“, erklärte Pressechef Bernhard Taubenberger.

Das Urteil wird den Parteien schriftlich zugestellt.

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