Horror-Urlaub auf Korfu: Familie aus Unterschleißheim will Schadenersatz

Viele Mängel im Hotel: Eine Unterschleißheimer Familie verklagt ihren Reiseveranstalter. Was das Gericht sagt: 
von  John Schneider
Haben ihr Lächeln wiedergefunden: Aber Nicole U. und ihr Sohn fahren heuer zum Urlauben lieber an die Ostsee.
Haben ihr Lächeln wiedergefunden: Aber Nicole U. und ihr Sohn fahren heuer zum Urlauben lieber an die Ostsee. © jot

München - Es sollte die schönste Zeit des Jahres werden, es wurde für die vierköpfige Familie U. in vielerlei Hinsicht ein Albtraum.

Mangelhafte Hygiene in den Hotelzimmern, veraltete Ausstattung, eine Lebensmittelvergiftung und verschwundene Schuhe und Schmucksachen – die Liste der Mängel und Unannehmlichkeiten, die die Unterschleißheimer nach eigener Darstellung auf Korfu erdulden mussten, ist lang.

Sie wollen daher ihr Geld zurück. Immerhin hatte der Zwei-Wochen-Urlaub im Vier-Sterne-Hotel bei dem Münchner Reiseveranstalter knappe 6.000 Euro gekostet (Lesen Sie hier: Schmutziges Zimmer, schlechtes Essen: Welche Rechte hat ein Urlauber?)

Nicht nur das: Weil der 13-jährige Sohn eine Lebensmittelvergiftung erlitt und Schmuck und Schuhe wegkamen, fordert die Familie zusätzlich Schmerzensgeld und Schadenersatz in ihrer Klage am Landgericht.

Ihre Geschichte beginnt am 27. August des vergangenen Jahres. Schon der erste Blick ins griechische Hotelzimmer sorgte für Ernüchterung statt Urlaubsgefühlen: viel Staub, eine defekte Klimaanlage, Kalk- und Seifenreste im Bad, das Betttuch zu klein für die Matratze. Schon nach zwei Tagen zieht die Familie im Hotel um. Doch auch im zweiten Zimmer sieht es kaum anders aus. Dort fehlt zudem eine Handtuchstange im Bad. Beim allzu eiligen Umzug vergaß die Familie zu allem Überfluss eine Schmuckkette und ein Paar neue Turnschuhe, die nie wieder auftauchten.

Haben ihr Lächeln wiedergefunden: Aber Nicole U. und ihr Sohn fahren heuer zum Urlauben lieber an die Ostsee.
Haben ihr Lächeln wiedergefunden: Aber Nicole U. und ihr Sohn fahren heuer zum Urlauben lieber an die Ostsee. © jot

Es waren zwar einige, aber keine gravierenden Mängel, findet der Richter. Allenfalls in der Summe der Unannehmlichkeiten, die Nicole U. (48), ihr Mann und ihre beiden Kinder in ihrem Hotel auf Korfu erleiden mussten, lässt sich ein Anspruch ableiten. 15 Prozent des Reisepreises schlägt das Gericht vor, 10 Prozent der Vertreter des Touristikunternehmens. Man trifft sich ungefähr in der Mitte, sprich 800 Euro. Kommt dieser Vergleich nicht zustande, entscheidet der Richter ohne einen neuen Verhandlungstermin.

Von Schmerzensgeld und Schadenersatz ist bei dem Vergleichsvorschlag keine Rede mehr. Der Grund: Die Lebensmittelvergiftung lasse sich nur schlecht nachweisen. Auch wenn der 13-Jährige vor Gericht erklärt, dass er kurz vor dem Magen-Darm-Infekt als einziger ein Eis gegessen hatte. Und dass die Sachen weggekommen sind, liege ja erst einmal an Familie U. selbst.

Ein Tipp vom Anwalt der Gegenseite: Den Reiseveranstalter und seine Agenten vor Ort direkt kontaktieren. Das ist bei Mängeln effektiver als beim Hotel vorstellig zu werden.

Familie U. hat das Fiasko von Korfu inzwischen offensichtlich gut verdaut, Nicole U. und ihr Sohn tragen das Ergebnis der Verhandlung mit Fassung und können nach der Verhandlung auch schon wieder lachen. Allerdings machen die vier Unterschleißheimer heuer lieber Urlaub an der heimischen Ostsee.

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