Homeoffice-Frage: Muss ich während des ÖPNV-Streiks ins Büro?

Kann ich während eines ÖPNV-Streiks im Homeoffice arbeiten oder muss ich trotzdem ins Büro kommen? Die AZ hat bei Verdi nachgefragt, wie die Rechtslage ist.
von  Hüseyin Ince, Michael Schleicher
ÖPNV-Streik in München – mal wieder. Am Donnerstag und Freitag legen viele Beschäftigte der MVG ihre Arbeit nieder.
ÖPNV-Streik in München – mal wieder. Am Donnerstag und Freitag legen viele Beschäftigte der MVG ihre Arbeit nieder. © imago/Ulrich Wagner

München - Am Donnerstag und Freitag streikt die MVG – bei U-Bahn, Tram und Bus geht dann so gut wie gar nichts mehr. Wer in München von A nach B muss, muss sich wohl oder übel nach Alternative umsehen.

Eine andere Möglichkeit – zumindest für einige Münchner: Einfach direkt zuhause bleiben. In Zeiten von Homeoffice ist das ja mittlerweile möglich. Oder ist es vielleicht doch nicht so einfach wie gedacht?

Muss man heute ins Büro? Wie ist das an einem Tag, wenn alle Züge, mit denen man zur Arbeit fahren könnte, still stehen? Hat man da Recht auf Homeoffice?

Homeoffice während Streik: So ist die Rechtslage

Es gibt kein spezielles Anrecht auf Homeoffice an Streiktagen, sagt Heinrich Birner, der Münchner Geschäftsführer der Gewerkschaft Verdi und Fachmann für Arbeitsrecht, im Gespräch mit der AZ.

Aber: "Ein guter Arbeitgeber ermöglicht seinen Mitarbeitern vor allem an solchen Streiktagen, im Homeoffice zu bleiben." Das sei ja nur sinnvoll, außer bei Jobs freilich, "die nur ortsgebunden erledigt werden können, wie am BMW-Fließband, in der Bäckerei oder bei technischer Wartung."

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