Hitlergruß am Viktualienmarkt: Münchner zu Geldstrafe verurteilt
München - Der zuständige Strafrichter am Münchner Amtsgericht hat einen 58-jährigen Münchner am 22. Juni 2021 zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro (insgesamt 1.800 Euro) verurteilt. Der Grund: Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Konkret ging es um den Hitlergruß.
Demnach war der Mann am 30. Mai 2020 am Viktualienmarkt, als die Polizei den Platz räumte. Alkoholisiert soll er dann den Arm zum Hitlergruß gehoben haben.
Angeklagter: "Ich war immer freundlich und nett"
Der Schmuckdesigner selbst bestritt die Tat vor Gericht. Er habe der Polizistin lediglich nachgewunken. "Ich winkte so, wie man einer Bedienung winkt. Ob die Polizeibeamtin diese Geste sah, weiß ich nicht. Die Polizeibeamtin drehte sich um und ging", sagte er vor Gericht.
Dann sei er laut eigener Aussage gefesselt und "quer durch die ganzen Leute geführt" worden. "Mir wurde vorgeworfen, den Hitlergruß gemacht zu haben, was ich bestritt. Ich war immer freundlich und nett", sagte er weiter. Eine solche Geste und der Hitlergruß würden ihm komplett widerstreben. Auch zu seinem Alkoholkonsum an diesem Tag äußerte er sich: "Ich hatte maximal vier kleine Gläser Wein getrunken – jede Stunde eines. Ich fühlte mich nicht betrunken."
Polizistin: "Für mich war es ein typischer Hitlergruß"
Die als Zeugin vernommene Polizistin stellte die Situation in der Verhandlung jedoch gänzlich anders dar. "Soll ich das Heben des Armes vormachen? Es war ein gestreckter Arm, auf den ich aufmerksam wurde. Für mich war es ein typischer Hitlergruß: der gestreckte Arm nach oben im 45 Grad-Winkel." Der Angeklagte habe alkoholisiert gewirkt, einen Test jedoch verweigert. Dennoch konnte er der Beamtin zufolge allen Anweisungen und Fragen Folge leisten.
Dem Gericht lagen mehrere Videos vor, auf denen ersichtlich war, "wie der Angeklagte den rechten Arm mit flacher Hand kurz nach oben ausstreckte, um ihn schnell wieder sinken zu lassen". "Der Angeklagte wusste, dass es sich (…) um eine Grußform der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft handelte", begründete der Richter sein Urteil.
Das Urteil ist aufgrund beidseitig eingelegter Berufung nicht rechtskräftig.
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