Historisches Urteil: Münchner gewinnt vor Gericht gegen Vermieter

München - Erfolg vor Gericht für Alexander G.: Der Münchner gewann vor Gericht gegen seinen Vermieter – und muss nun weniger Miete zahlen.
G. (33) hatte in München einen neuen Job gefunden und musste einigermaßen schnell von Berlin umziehen. Eine eigene Wohnung fand er auf die Schnelle nicht, also unterschrieb er am 15. August 2019 einen Mietvertrag für ein teilmöbliertes Appartement in der Nähe des Luitpoldparks.
"Dass München sehr teuer ist, wusste ich. Doch als ich mich mit einer Nachbarin unterhalten habe, die für eine doppelt so große Wohnung bei ihrem Vermieter in etwa so viel bezahlt wie ich für meine Wohnung, dachte ich mir: Das ist ja heftig", erzählt G.
Münchner Mietspiegel als Basis
Der 33-Jährige informierte sich und stieß auf den Mietspiegel. 1.150 Euro für 37 Quadratmeter? "Ich dachte mir: Das kann nach der Mietpreisbremse doch nicht erlaubt sein", so G. Also holte er sich Rat beim Mieterverein. Dort berechneten die Rechtsexperten eine angemessen Miete von 733,19 Euro – die Teilmöblierung miteingerechnet. Mit den erlaubten zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete ergab sich eine maximale Warmmiete von 806,51 Euro.
Das der Vermieter von G. nicht einlenkte, zog der 33-Jährige vor Gericht. Mit Erfolg. Das Amtsgericht München urteilte, dass Alexander G. von seinem Vermieter 1.545,70 Euro zu viel bezahlte Miete zurückbekommt. Ab sofort beträgt seine Warmmiete zudem die berechneten 806,51 Euro. Da sich der Vermieter nicht zur der Sache äußerte, hat das Gericht ein sogenanntes Versäumnisurteil erlassen. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.
Mieterverein: "Historisches Urteil"
"Aus Sicht des Mietervereins München ein historisches Urteil“, sagt Mietervereins-Geschäftsführer Volker Rastätter. Denn die Mietpreisbremse gilt im Freistaat erst für ab dem 7. August 2019 abgeschlossene Mietverhältnisse, weil die bayerische Staatsregierung zuvor eine fehlerhafte Verordnung erlassen hatte, und die Mietpreisbremse für Bayern gerichtlich als nicht wirksam erklärt worden war. "Bei allen Schwächen, welche die Mietpreisbremse mit ihren zahlreichen Ausnahmen nach wie vor hat, ist diese Gerichtsentscheidung ein positives Signal für Bayerns Mieter. Es lohnt sich, für seine Rechte zu kämpfen", so Rastätter.
So ganz scheint sich G.s Vermieter allerdings noch nicht mit dem Urteil anzufreunden: Die zu viel bezahlte Miete hat er bislang noch nicht zurückgezahlt. Und G. fordert noch einen Teil seiner Kaution - die auf Basis der überhöhten Miete berechnet worden war - zurück. "Ich werde weiterkämpfen", kündigt der Münchner an.
Ob der Fall nachhaltig für andere sein wird, ist aber fraglich. Versäumnisurteile sind normalerweise weniger rechtsprägend als begründete Endurteile.
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