Mietpreisbremse: Regierung lässt Münchner Mieterin im Stich

Seit 2015 gibt es die Mietpreisbremse in Bayern. Wegen eines juristischen Formfehlers der bayerischen Regierung ist sie aber unwirksam.
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Bezahlbarer Wohnraum ist in München rar gesät.
Peter Kneffel/dpa Bezahlbarer Wohnraum ist in München rar gesät.

Seit 2015 gibt es die Mietpreisbremse in Bayern. Wegen eines juristischen Formfehlers der bayerischen Regierung ist sie aber unwirksam.

München - Sie hat sich auf die Mietpreisbremse der bayerischen Staatsregierung verlassen. 2017 zieht Eva S. (34) gegen ihren Vermieter vor Gericht. Die Münchnerin hat wegen Mietkosten von 20,33 Euro pro Quadratmeter kalt für ihre Drei-Zimmer-Wohnung mit 60 Quadratmetern an der Schwanthalerhöhe geklagt. Ihre Kaltmiete hätte bei Lage und Ausstattung der kleinen Wohnung im Westend nur 13,61 Euro pro Quadratmeter betragen dürfen.

Die 2015 in Bayern erlassene Mietpreisbremse für bestimmte Städte und Gemeinden besagte, dass bei Wiedervermietungen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmarkt die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfe.

Prozess verloren wegen Fehler der Regierung

Mit der Hilfe des Mietervereins war Eva S. vor zwei Jahren mit dem Argument "Mietpreisbremse" vor das Amtsgericht gezogen – und hat den Prozess verloren. Denn die 2015 eingeführte Mietpreisbremse in Bayern war ungültig: wegen eines juristischen Formfehlers. Sie war unwirksam, obwohl sie 2017 sogar nachgebessert worden war. Die Nachlässigkeit der bayerischen Regierung lag darin: Die alte Verordnung hätte nicht nachgebessert werden dürfen, sondern sie hätte neu erlassen werden müssen, um gültig zu sein.

Komplett in Stich gelassen fühlt sich Mieterin Eva S. von der Staatsregierung: "Ich bin schwer enttäuscht", formuliert sie das. Mietervereins-Geschäftsführer Volker Raststätter: "Die Mieter sind die Dummen. Wir fordern, dass ihnen die Regierungen zumindest die Gerichtskosten erstatten."

Acht Euro und Deckel drauf? Mietrevolution in Berlin geplant

Für Mietverhältnisse ab 7. August 2019 gilt nun verlässlich der Schutz der neuen Mietpreisbremse – als gültige Verordnung – vier Jahre später als eigentlich erlassen.

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