"Herzlosester Vermieter" aus München: Sein Luxus-Chalet am Tegernsee vor dem Abriss

Ein Münchner Immobilienunternehmer hat die Winner Alm oberhalb des Tegernsees luxuriös umbauen lassen. Das Verwaltungsgericht urteilt: Das Haus muss weg. Der Eigentümer ist kein Unbekannter in der Stadt.
Nina Job
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Bad Wiessee: Etwa 300 Meter über dem Tegernsee, hat sich hier eine Münchner Unternehmerfamilie eine Hütte zu einem luxuriösen Wochenendhäuschen umbauen lassen.
Bad Wiessee: Etwa 300 Meter über dem Tegernsee, hat sich hier eine Münchner Unternehmerfamilie eine Hütte zu einem luxuriösen Wochenendhäuschen umbauen lassen. © imago/Martin Siepmann

München/Bad Wiessee – Einst stand hier mal ein einfacher Unterstand für Waldarbeiter und Jäger: Die Winner Alm oberhalb von Bad Wiessee wurde in den 40er oder 50er Jahren gebaut. Seit vier Jahren etwa ist die einstige Hütte ein luxuriöses Berg-Chalet.

Die Terrasse ist so groß, dass man dort Feste feiern kann. Die Fassade mit der großzügigen Fensterfront ist neu verkleidet, auf dem Dach sind Solarpaneele montiert. Ein besonderes Zuckerl für das private Wellness-Vergnügen ist ein großer beheizbarer Zuber auf der Terrasse. Darin kann man mit Blick auf den Tegernsee baden.

Das Gericht entschied: Bestandsschutz ist erloschen, Gebäude muss abgerissen werden

Die Hütte wurde so umfassend innen und außen erneuert und umgebaut, dass das Landratsamt Miesbach 2022 befand: Der Bestandsschutz ist erloschen. Es handele sich um einen nicht genehmigungsfähigen Schwarzbau. Die Behörde erließ einen Bescheid: Das Gebäude muss abgerissen werden. Dagegen versuchte sich der Eigentümer zu wehren – und klagte dagegen.

Am Mittwoch (25. September) wurde der Fall von der Zweiten Kammer des Münchner Verwaltungsgerichts verhandelt. Aber nicht im Gerichtsgebäude in der Stadt, sondern vor Ort: auf der Terrasse des Chalets und darin. Für den Eigentümer erschien dessen Vater Rudolf S.: im Janker, mit Strohhut und Seidenschal.

Der Prozess findet auf der Terrasse der Luxus-Hütte statt

Rudolf S. ist in München kein Unbekannter. Ihm – beziehungsweise mittlerweile seinen beiden Söhnen – gehören mehrere Häuser. Patricia Riekel, die frühere Bunte-Chefin und FDP-Kreisvorsitzende in Bogenhausen, bezeichnete S. mal als "Deutschlands herzlosesten Vermieter".

Das kam so: Der Familie gehören auch zwei Mehrfamilienhäuser in der Mauerkircherstraße 17 und 19 im Herzogpark. 2022 hatte sie die Häuser von Wolfgang Prinz von Bayern gekauft. Seitdem fühlen sich die Mieter dort drangsaliert und schikaniert.

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Mehrere Mieter bekamen Eigenbedarfskündigungen, die Kinder durften nicht mehr im Hof spielen, nicht einmal die Fahrräder durften dort abgestellt werden. Und: Einer der Eigentümer vermietete hier WG-Zimmer zu Wucherpreisen. Beispiel: 925 Euro für ein WG-Zimmer mit neun Quadratmetern. 

Eigentümerfamilie will vor das Verwaltungsgericht ziehen

Zudem planten die Eigentümer einen massiven Neubau im grünen Innenhof. Diese Pläne sind nun allerdings vorerst ausgebremst, da die Wohnhäuser zwischenzeitlich unter Denkmalschutz gestellt wurden.

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Dass die Immobilienunternehmerfamilie nicht alles machen kann, was sie will, das machte nun auch das Verwaltungsgericht klar. Es gab am Donnerstag (26. September) in seinem Urteil dem Landratsamt Miesbach recht und wies die Klage ab. Fazit: Das Berg-Chalet muss weg. Damit will es die Chalet-Eigentümerfamilie aber offensichtlich nicht akzeptieren. Ihr Anwalt kündigte an, er wolle beim Verwaltungsgerichtshof Berufung gegen das Urteil einlegen.

Das Landratsamt Miesbach reagierte derweil erleichtert. Eine Sprecherin zur AZ: "Eine Entscheidung zugunsten des Klägers (Chaletbesitzers, die Red.) hätte deutlich negative Vorbildwirkung gehabt." Damit ist wohl gemeint: Wäre der Schwarzbauer damit durchgekommen, hätte dies andere Bauherren vermutlich ermuntert, es ihm nachzumachen. 

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14 Kommentare
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  • JerryH am 05.10.2024 13:55 Uhr / Bewertung:

    Da bin ich auch gespannt. Denen fällt sogar ein dass er einen Rückbau machen muss.
    Außerdem verstehe ich nicht wie man von einem zum anderen Gericht wandern muss um das Haus, Hütte ect. Abzureissen.
    Arbeitbeschaffungmassnahme oder?

  • Bongo am 04.10.2024 15:51 Uhr / Bewertung:

    Antwort an Himbeer-Toni:
    Offensichtlich wissen Sie nicht einmal, daß der Staat bei Enteignungen entsprechende Entschädigungen bezahlen muß.

  • Himbeer-Toni am 04.10.2024 16:24 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Bongo

    Ich bin der falsche Ansprechpartner. Bitte lesen Sie noch mal meinen Kommentar. Danke.

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