Heizpilz verletzt Frau - doch die Klage scheitert
München/Dachau - Faschingsball der Dachauer Feuerwehr vor vier Jahren: Vor dem Ludwig-Thoma-Haus in Dachau stößt eine unbekannte, wohl betrunkene Frau gegen einen Heizpilz. Der fällt um und verletzt eine andere Besucherin schwer.
Das Opfer erlitt Verbrennungen an Arm und Hand und will nun Schmerzensgeld und Schadenersatz von der Feuerwehr einklagen. Streitwert des Verfahrens: knappe 8.000 Euro. Doch die Frau scheitert vor dem Landgericht.
Unbekannte brachte Heizpilz zu Fall
Der Fall: Die Feuerwehr hatte im Eingangsbereich des Ludwig-Thoma-Hauses zwei mobile Heizstrahler für den Raucherbereich aufgestellt. Die verwendeten 24 Kilo schweren Heizpilze hatten jeweils einen runden Fuß, in dem je eine Gasflasche Platz fand. Das Terrain hat eine leichte Neigung, ursächlich für den umgefallenen Heizpilz war aber die Berührung durch die Unbekannte, erklärt ein Gutachter.
Gericht sieht keine Schuld bei Feuerwehr
Die Klägerin wirft dem Veranstalter eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor. Doch das Gericht kam nach dem Gutachten und der Anhörung von sechs Zeugen zu einem anderen Schluss: "Dass die Heizstrahler schief und wackelig auf einem abfallenden Gelände aufgestellt worden waren, konnte die Klägerin hier nicht nachweisen." Dass die Feuerwehr also das Umstürzen des Heizgerätes durch eine Pflichtverletzung (mit-)verursacht habe ebenso wenig.
Die Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters umfasse eben nicht alle denkbaren Möglichkeiten einer Schadenseintrittsvorsorge, erklärt das Landgericht München II. Heizpilze seien in der Gastronomie gang und gäbe, Gäste mit der möglichen Gefahr vertraut.
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