Hebamme von Großhadern: Ihre Kündigung ist nicht rechtens

Das Uniklinikum hätte Regina K. nicht fristlos entlassen dürfen, urteilt das Arbeitsgericht.
Sophie Anfang |
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Die Angeklagte Regina K. beim Prozessauftakt vor dem Landgericht.
dpa Die Angeklagte Regina K. beim Prozessauftakt vor dem Landgericht.

München - Sie steht wegen des Verdachts des siebenfachen Mordes vor Gericht, vier davon in Großhadern – trotzdem hätte das Uniklinikum Regina K. (34) nicht feuern dürfen. Das Arbeitsgericht hat gestern entschieden: Die Verdachtsmomente reichen für eine fristlose Kündigung nicht aus.

Regina K. soll in sechs Fällen in München und Bad Soden gebärenden Frauen das blutverdünnende Heparin verabreicht haben. Deshalb steht sie derzeit vor dem Landgericht München.

Wegen eines Verdachtsmoments im Juli 2014 hatte die Uniklinik Anzeige gegen Unbekannt gestellt, am 18.7. wurde Regina K. festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft. Die Uniklinik kündigte ihr zum 5.8.2014 fristlos.

 

Fristlose Entlassung war nicht rechtens

 

Dagegen klagte Regina K. vor dem Arbeitsgericht. Ihr Vertrag war zwar befristet, wäre aber erst zum 30.4.2015 ausgelaufen. Das Gericht gab der Hebamme nun recht: Die Uniklinik habe die fristlose Kündigung nicht ausreichend begründet und die Verdachtsmomente gegen K. dargelegt. Deshalb hätte sie nicht fristlos entlassen werden dürfen.

Dass gegen K. strafrechtlich ermittelt wird, spielt dabei keine Rolle. Denn das Arbeitsgericht bezieht sich nur auf Argumente, die von den jeweiligen Klageparteien, also Regina K. und dem Uniklinikum vorgetragen werden.

Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch: Der Sieg vor dem Arbeitsgericht bringt für K. keine Vorteile beim Strafprozess. Dort soll das Urteil am 30. September fallen.

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