Hat ein 22-Jähriger zwei 13-Jährige vergewaltigt?
München - Der Mann will erst nach einem Monat mitbekommen haben, dass seine neue Freundin erst 13 Jahre alt war. Benjamin F. (22, Namen geändert) gibt aber vor Gericht zu, dass er die sexuelle Beziehung zu Alina noch ein halbes Jahr aufrecht erhalten hat. Der Vorsitzende Richter Stephan Kirchinger hakt nach: "Wussten sie nicht, dass Sex mit 13-Jährigen verboten ist?" "Doch schon", erwidert Benjamin F. "Ich hab' drüber hinweggeschaut. Ich war verliebt."
Und es kommt noch schlimmer: Die Anklage wirft ihm im Fall Alina neben Missbrauch von Minderjährigen auch Freiheitsberaubung und Körperverletzung, im Falle zweier weiterer Opfer zudem Vergewaltigung vor.
Stimmt alles nicht, erklärt der bullige Türsteher. "Ich habe niemanden eingesperrt oder geschlagen", sagt er. Und fügt hinzu: "Ich kann keine Frauen schlagen."
Mädchen soll sich gewehrt haben
Ein zweites Mädchen, Karla, auch sie 13 Jahre, ist laut Anklage im Herbst 2018 Opfer des 22-Jährigen geworden. Als sie bei ihm übernachtete, soll er die 13-Jährige bei mehreren Gelegenheiten im Intimbereich angefasst und mit dem Finger eingedrungen sein. Und dies, obwohl sie sich wehrte und ihm sagte: "Lass das. Ich will nicht."
In ihrem Fall streitet Benjamin F. ab, dass er überhaupt Sex gehabt habe. Karla habe ihn gebeten, bei ihm übernachten zu dürfen: "Sie hat in meinem Bett geschlafen und ich auf der Couch im Wohnzimmer. Das war alles."
2017 soll Benjamin F. laut Anklage zudem eine Beziehung zu einem 16-jährigen Mädchen gehabt haben. An sich nicht strafbar, aber es soll auch hier schwere sexuelle Übergriffe gegeben haben. So habe er sie nach zunächst einvernehmlichem Sex in der Wohnung eingesperrt und die 16-Jährige dann vergewaltigt.
Detaillierte Beschreibungen der Geschehnisse
Der Angeklagte war zu den Tatzeiten selber erst 19, 20 Jahre alt, also Heranwachsender im Sinne des Gesetzes. Und hat trotzdem eine Vorgeschichte: In einer anderen Sache war er bereits wegen Vergewaltigung angeklagt, wurde aber aufgrund der dünnen Beweislage freigesprochen.
Doch Kirchinger hat noch einen anderen Grund, an den Behauptungen des Angeklagten zu zweifeln. Die Mädchen hätten zum Teil sehr detailliert beschrieben, was geschehen ist. Die Erfahrung des Richters: Je detaillierter eine Aussage, desto wahrscheinlicher ist es, dass sie der Wahrheit entspricht. An ein großes Komplott der drei Mädchen gegen Benjamin F. glaubt der Richter nicht.
Der Prozess wird fortgesetzt.
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