Hamas-Terror gebilligt: Amtsgericht München verhängt Geldstrafe

Auf einer Demo auf dem Odeonsplatz in München zeigt ein 27-Jähriger vor der Kamera Verständnis für den Hamas-Terror und wird vom Amtsgericht verurteilt.
John Schneider
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Der Angeklagte mit einer Anwältin.
Der Angeklagte mit einer Anwältin. © Daniel von Loeper

München - Es sind nur acht Sekunden. Acht Sekunden in denen Maximilian H. am Rande der (ungenehmigten) Demo "Solidarität mit dem palästinensischen Volk" vom 13. Oktober 2023 auf dem Odeonsplatz vor laufender BR-Kamera zu dem Hamas-Terror sagte: "Für die Tat alleine habe ich kein Verständnis."

So weit, so unproblematisch, doch das Zitat ging weiter und der junge Mann zeigte dann offenbar Verständnis für den Hamas-Terror, sagte in die Kamera, dass, wenn er sehe, was die Jahre zuvor passiert sei und man dann auf die Tat schaue, dann finde er: "Das ist viel zu wenig." Hat Maximilian H. damit den Tatbestand der Billigung einer Straftat erfüllt? Das glaubt jedenfalls Oberstaatsanwalt Andreas Franck von der Generalstaatsanwaltschaft. Franck ist der Antisemitismus-Beauftragte der bayerischen Justiz.

Seine Sicht auf das Interview: Maximilian H. habe mit dem Zitat zum Ausdruck gebracht, dass die sechs Tage zuvor von der Terrororganisation Hamas verübten Kriegsverbrechen an der israelischen Bevölkerung nicht nur gutzuheißen sind. Sie hätten sogar noch deutlicher ausfallen sollen. Die Anklage enthält einen weiteren Vorwurf. Der 27-Jährige soll gegen das Vermummungsverbot verstoßen haben. Er habe laut Anklage zumindest zeitweise mit einem Schal Mund und Nase versteckt, um seine Identifizierung zu erschweren.

Prozess am Amtsgericht München: Der Angeklagte macht selber keine Angaben

Maximilian H. macht am Mittwoch im Prozess keine Angaben zur Sache. Er überlässt das Reden seinen beiden Strafverteidigerinnen Daniela Gabler und Ricarda Lang. Die berufen sich auf die Meinungsfreiheit für ihren Mandanten und beantragen, dass das ganze Interview-Material für den "Kontrovers"-Beitrag des BR als Beweis angefordert wird. Um den Kontext der Aussagen zu verstehen. Doch die Richterin lehnt das ab.

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Auf dem Odeonsplatz habe eine aggressive Grundstimmung geherrscht, stellt Franck in seinem Plädoyer fest. Teilnehmer an der verbotenen Versammlung hatten "Allahu akbar" gerufen und ein Transparent mit hochgehalten auf dem zu lesen stand: "From the river to the sea". Mit dem Spruch soll das Existenzrecht Israels vom Jordan bis zum Mittelmeer bestritten werden. Franck bemängelt das fehlende Mitgefühl des Angeklagten.

Während die beiden Verteidigerinnen Freispruch in beiden Punkten der Anklage fordern, möchte Franck eine Geldstrafe für Maximilian H. erreichen. 120 Tagessätze soll der 27-Jährige seiner Meinung nach berappen. Die Richterin bleibt bei ihrem Urteil nur wenig darunter. Sie verdonnert den Hamas-Sympathisanten zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen à 30 Euro, also 3300 Euro. Die Verteidigung kündigt Berufung an.

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