Haftstrafe: Österreichischer Schleuser verurteilt
München - Der Mann und die Frau standen im Verdacht vier Flüchtlinge aus Eritrea gegen Bezahlung von mehreren Hundert Euro illegal von Budapest nach München eingeschleust zu haben. Im Juli konnte die Bundespolizei die beiden am hauptbahnhof festnehmen.
Noch während der Befragung der Festgenommenen am gleichen Tag, ging in der Einsatzzentrale der Polizei ein Notruf ein.
Flüchtlinge in abgestelltem Auto eingesperrt
Aufmerksame Passanten teilten mit, dass sich in der Nähe des Hauptbahnhofs ein abgestellter Pkw befindet, in dem vier Personen eingesperrt waren. Die Eingesperrten schwitzten stark, riefen um Hilfe und konnten sich nicht von alleine aus dem Fahrzeug befreien. Noch vor dem Eintreffen eines Streifenwagens, schlug ein Passant die Seitenscheibe des Autos ein und befreite alle vier Insassen.
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Die Personen entfernten sich schnell von dem Fahrzeug, sodass es den Polizeibeamten nicht gelang, die Personalien der Personen festzustellen. In dem Fahrzeug befand sich der Reisepass, des zuvor am Hauptbahnhof festgenommenen Schleusers. Beide Schleuser wurden dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Gegen beide erging Haftbefehl.
Nach umfangreichen Ermittlungen durch die Kriminalpolizei, stellte sich heraus, dass das Schleuserpärchen am Bahnhof in Budapest gezielt Flüchtlinge ansprach und diesen anbot, sie nach Deutschland zu bringen. Die festgenommene Schleuserin reiste mit insgesamt vier Flüchtlingen und ihrem vierjährigen Sohn mit dem Zug nach Deutschland. Gleichzeitig fuhr ihr Lebensgefährte in dem besagten Pkw ebenfalls mit vier Flüchtlingen nach Deutschland. Alle acht geschleusten Personen wurden mit gestohlenen französischen Ausweisdokumenten ausgestattet. Die Bezahlung der Schleusung erfolgte nach der Ankunft in München.
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Am Hauptbahnhof traf sich der Schleuser mit seiner Lebensgefährtin im Gleisbereich.
Davor sperrte er die Insassen in dem Pkw ein. Die vier Flüchtlinge waren über mehrere Stunden in dem Auto eingesperrt, das in der prallen Sonne abgestellt war.
Bei der Festnahme des Schleusers, erwähnte er die vier eingesperrten Flüchtlinge mit keinem Wort.
Im Rahmen der Gerichtsverhandlung wurde der Schleuser wegen gewerbsmäßiger gefährdender Schleusung sowie Freiheitsberaubung und Verschaffen von amtlichen Ausweisen, zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Lebensgefährtin wurde bereits im Dezember 2015 aus der U-Haft entlassen. Gegen sie wurde eine Bewährungsstrafe ausgesprochen.
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