Grusel-Tweet der Polizei München: Beamte warnen Jugendliche vor Straftaten

In der Nacht vor Allerheiligen sind auf den Straßen Münchens wieder Geister, Zombies und Vampire unterwegs und betteln um Süßes. Dabei kommt es immer wieder auch zu bösen Streichen. Mit einem kreativen Twitter-Beitrag warnt die Polizei jedoch vor der Ausübung von Straftaten.
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An Halloween werden von verkleideten Gruselgestalten gerne Streiche gespielt. Die Polizei München mahnt mit einem kreativen Tweet vorab zur Vorsicht. (Symbolbild)
An Halloween werden von verkleideten Gruselgestalten gerne Streiche gespielt. Die Polizei München mahnt mit einem kreativen Tweet vorab zur Vorsicht. (Symbolbild) © Peter Steffen/dpa

München - Süßes, sonst gibt's Saures – an Halloween wird vor den Haustüren Münchens von vielen verkleideten Kindern Schokolade, Lollies und Fruchtgummis gefordert. Wenn jedoch der eingeforderte Tribut von den Erwachsenen verwehrt wird, kann es zu dem ein oder anderen Streich kommen. Damit das auch im Rahmen des Legalen bleibt, hat die Polizei eine kreative Warnung ausgesprochen.

Keine Straftaten an Halloween: Blutige Zombie-Polizistin ermahnt Jugendliche

Auf Twitter appellieren die Münchner Beamten an die Vernunft der verkleideten Horrorgestalten. "Streiche ja, aber keine Straftaten", lautet die Mahnung auf dem Kurznachrichtendienst. "Sachbeschädigungen, Nötigungen oder Zündeleien gehen auch an Halloween nicht! Wir werden da ein Auge darauf haben. Versprochen!" Versehen wurde der Tweet mit dem Bild einer blutrünstigen Zombie-Polizistin, die ein Auge in ihrer Hand hält.

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Damit soll den Süßigkeiten-Jägern jedoch nicht der Spaß verdorben werden. "Solange aber keine Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden und keine Gefahrensituationen entstehen, hat die Münchner Polizei natürlich keinerlei Einwände gegen entsprechendes Feiern", teilt die Münchner Polizei mit. Harmlose Streiche seien demnach durchaus gestattet.

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Vermeintlich harmlose Streiche können bereits Straftaten sein

Anders sieht es jedoch aus, wenn mit einer vermeintlich kleinen Alberei gegen das Gesetz verstoßen wird und Personen dadurch gefährdet werden könnten. Dazu gehören etwa das Beschmieren von Hauswänden oder Straßenschildern und das Beschädigen von fremdem Eigentum. Diese Straftaten werden auch in der Halloween-Nacht entsprechend geahndet.

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