"Gnadenfrist" für Schwarzbau-Siedlung am Ammersee

Neun Jahre "Gnadenfrist" für eine Schwarzbau-Siedlung am Ammersee: An die 30 Gartenhäuschen in der Gemeinde Herrsching dürfen bis zum Jahr 2024 stehenbleiben, obwohl sie ohne Baugenehmigung errichtet wurden.
von  dpa
Die Häuser sins bis zu 60 Jahre alt.
Die Häuser sins bis zu 60 Jahre alt.

Herrsching/München - Die Häuschen dürfen bleiben - und das noch eine ganze Zeit lang. Darauf haben sich die Eigentümer der Schrebergarten-Siedlung und das Landratsamt Starnberg am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht München geeinigt. Sie zogen ihre Klagen gegen die Beseitigungsanordnung der Behörde zurück, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Lesen Sie hier: Ein Kompromiss am Ammersee soll her

Dafür wurde ihnen zugesichert, dass ihre bis zu 60 Jahre alten Häuschen noch neun Jahre stehenbleiben dürfen. Die Gebäude stehen mitten in einem Landschaftsschutzgebiet.

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