Schwarzbau-Siedlung: Ein Kompromiss soll her

Um einen Abriss kommen die Besitzer der 35 Gartenhäuser wohl nicht herum. Der Bürgermeister fordert jedoch eine längere Frist. Die ganze Geschichte.
Helmut Reister |
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Wie lange die idyllischen Gartenhäuschen in Herrsching noch stehen wird, ist nicht klar.
Wie lange die idyllischen Gartenhäuschen in Herrsching noch stehen wird, ist nicht klar.

Um einen Abriss kommen die Besitzer der 35 Gartenhäuser wohl nicht herum. Der Bürgermeister fordert jedoch eine längere Frist. Die ganze Geschichte.

München - Im Streit um die Schwarzbau-Siedlung auf naturgeschütztem Gemeindegebiet (AZ berichtete) setzt sich Herrschings Bürgermeister Christian Schiller für eine salomonische Lösung ein. Was die Richter des Münchner Verwaltungsgerichts davon halten, ist aber auch nach dem Ortstermin am Donnerstag nicht einschätzbar. Vielleicht werden in der nächsten Woche Nägel mit Köpfen gemacht, da geht es nämlich im Sitzungssaal weiter.

Für das Herrschinger Gemeindeoberhaupt ist die rechtliche Ausgangslage klar: „Die Wochenendhäuser wurden ohne Genehmigung errichtet und liegen in einem Landschaftsschutzgebiet. Daran gibt es nichts zu deuteln.“ Aber Christian Schiller fügt noch einen Satz hinzu, den auch die Wochenendhaus-Besitzer in dem Verfahren als Trumpf ansehen: „Die Siedlung hat doch Jahrzehnte lang keinen gestört.“

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Die ersten Häuser entstanden bereits in den 50er-Jahren

Die 35 Häuschen wurden nicht von einem großen Bauträger im Eiltempo ins Landschaftsschutzgebiet gesetzt. „Die ersten Häuser“, weiß der Bürgermeister, „ sind schon in den 50er Jahren entstanden.“ Damals gehörte das Gelände zu einer Gärtnerei und die ersten „Siedler“ waren die Eigentümer, danach Freunde, Bekannte, zum Schluss Erholung suchende Münchner und Naturliebhaber. Bürgermeister Schiller: „Die Siedlung hat sich über viele Jahre langsam entwickelt. Die Häuser wurden immer ein bisschen größer und aufwendiger, gemauerte Grills kamen, Weiher, alles Mögliche.“

Der stetige Ausbau zur Steigerung des Komforts in der Siedlung war der eine Grund, der die Idylle ins Wanken brachte. Der andere Grund war der Umstand, dass die Parzellenbesitzer nicht einen einzigen Gedanken mehr daran verschwendeten, dass die Häuser vor vielen Jahren ohne Genehmigung im geschützten Gebiet errichtet worden waren. Das löste für die Besitzer eine fatale Kettenreaktion aus. Nach Darstellung des Landratsamtes und des Bürgermeisters war ein an sich belangloser Nachbarschaftsstreit in der Siedlung der Zündfunke. Christian Schiller: „Meines Wissens nach ging es bei der Strafanzeige um eine kleine Erweiterung an einem der Holzhäuser. Das hat den Nachbarn nicht gepasst und die haben eine Anzeige erstattet.“ Bei den anschließenden Ermittlungen stellte sich dann heraus, dass die insgesamt 35 Häuser ohne Genehmigung errichtet worden waren.

„Wir haben 2009 den Abriss der Häuser angeordnet“, erklärt der Sprecher des Landratsamtes. Die juristische Gegenwehr von 20 Wochenendhaus-Eigentümern hat den angeordneten Abriss bisher verhindert. Die Kläger berufen sich darauf, dass schon längst ein „Bestandsschutz“ eingetreten sei. Im Klartext: Die Behörden hätten früher aufwachen müssen. Auch Bürgermeister Christian Schiller hält die lange Duldung der Kolonie am Ortsrand für ein nicht unter den Tisch zu kehrendes Argument. Seiner Ansicht sollte den Eigentümern eine Frist von ein paar Jahren bis zum Abriss gesetzt werden. „Das wäre angesichts aller Umstände eine bessere Lösung als den Bagger anrollen zu lassen, um die ganze Siedlung platt zu machen.“

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