"Gnadenfrist" für Schwarzbau-Siedlung am Ammersee

Neun Jahre "Gnadenfrist" für eine Schwarzbau-Siedlung am Ammersee: An die 30 Gartenhäuschen in der Gemeinde Herrsching dürfen bis zum Jahr 2024 stehenbleiben, obwohl sie ohne Baugenehmigung errichtet wurden.
dpa |
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Die Häuser sins bis zu 60 Jahre alt.
Die Häuser sins bis zu 60 Jahre alt.

Herrsching/München - Die Häuschen dürfen bleiben - und das noch eine ganze Zeit lang. Darauf haben sich die Eigentümer der Schrebergarten-Siedlung und das Landratsamt Starnberg am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht München geeinigt. Sie zogen ihre Klagen gegen die Beseitigungsanordnung der Behörde zurück, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Lesen Sie hier: Ein Kompromiss am Ammersee soll her

Dafür wurde ihnen zugesichert, dass ihre bis zu 60 Jahre alten Häuschen noch neun Jahre stehenbleiben dürfen. Die Gebäude stehen mitten in einem Landschaftsschutzgebiet.

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