"Gnadenfrist" für Schwarzbau-Siedlung am Ammersee
Herrsching/München - Die Häuschen dürfen bleiben - und das noch eine ganze Zeit lang. Darauf haben sich die Eigentümer der Schrebergarten-Siedlung und das Landratsamt Starnberg am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht München geeinigt. Sie zogen ihre Klagen gegen die Beseitigungsanordnung der Behörde zurück, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
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Dafür wurde ihnen zugesichert, dass ihre bis zu 60 Jahre alten Häuschen noch neun Jahre stehenbleiben dürfen. Die Gebäude stehen mitten in einem Landschaftsschutzgebiet.
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