Giftmischer-Prozess in München: Staatsanwalt fordert lange Haft

Staatsanwalt Laurent Lafleur ist von der Schuld der Angeklagten überzeugt. Unter anderem wegen versuchten Mordes soll Birgit K. für mehr als zwölf Jahre ins Gefängnis. Ihr Anwalt fordert Freispruch.
von  John Schneider, Nina Job
Birgit K. (Name geändert) mit ihrem Anwalt Michael Löffler beim Prozessauftakt. Er fordert Freispruch.
Birgit K. (Name geändert) mit ihrem Anwalt Michael Löffler beim Prozessauftakt. Er fordert Freispruch. © picture alliance/Sina Schuldt/dpa

München - Der Fall bewegt München: Am 7. Mai des vergangenen Jahres soll Birgit K. (74, Namen geändert) ihrem Ehemann Frostschutzmittel ins Abendessen gemischt haben. Es waren Tortellini oder Maultaschen, das weiß Horst K. (82) nicht mehr genau.

Jetzt ist der Indizienprozess um den mutmaßlichen Mordversuch auf die Zielgerade eingebogen. Mit den Plädoyers von Staatsanwalt und Verteidiger. Und die könnten kaum weiter auseinanderliegen.

Verteidiger Michael Löffler pocht am Donnerstag unter anderem darauf, dass man Frostschutzmittel herausschmecken und riechen würde. Er vermutet statt der angeklagten Vergiftung vielmehr einen kleinen Schlaganfall als Ursache für die Leiden des Mannes.

Angeklagte suchte nach Tötungsmöglichkeiten durch Gift

Dem 82-Jährigen wurde nach dem Abendessen "sauschlecht". Er übergab sich mehrmals. Doch seine Frau sei ungerührt ins Bett gegangen. Dem Mann gelang es mit letzter Kraft, eine Freundin zu alarmieren. Er kam ins Krankenhaus.

Die Ärzte vermuteten zunächst einen Schlaganfall, entließen ihn dann Tage später mit der diffusen Diagnose "vielleicht Lebensmittelvergiftung". Der Verdacht, dass Horst K. Opfer eines Giftanschlags geworden sein könnte, tauchte erst drei Wochen später auf. Als die jüngste Tochter der Angeklagten ihre Mutter anzeigte.

Bei einem Telefonat am 29. Mai 2018 habe Birgit K. zu ihr gesagt, dass sie versucht habe, ihren Mann "um die Ecke zu bringen" – mit Frostschutzmittel. Dazu würde passen, dass Birgit K. im Internet nach Begriffen wie Tötung durch Gifte, die nicht nachzuweisen sind, recherchierte.

Wie verlässlich sind die Aussagen der Tochter?

Sie hatte die Gelegenheit – und die Mittel. Birgit K. habe Glykol im Internet bestellt, sagt Staatsanwalt Laurent Lafleur. Ihr Motiv sei Finanznot gewesen. Mit dem Tod von Horst K. durfte sie aber hoffen, eine Witwenrente sowie das gesetzliche Pflichtteil am Erbe zu erlangen. Sein Fazit: "Bei einer Gesamtwürdigung all dieser Indizien besteht nicht der geringste Zweifel an der Schuld der Angeklagten."

Die Anklage basiere auf der Anzeige der Tochter, kritisiert der Verteidiger. Die 28-Jährige sei aber psychisch krank. Löffler zieht die Verlässlichkeit ihrer Behauptungen in Zweifel.

Seine Mandantin hat zu den Vorwürfen immer geschwiegen. Dabei bleibt es. Als ihr der Vorsitzende Richter Norbert Riedmann das letzte Wort erteilt, erklärt sie nur: "Ich möchte nichts weiter dazu sagen."

Das Urteil fällt am 23. Mai.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.