"Gesetzgebung am Rande der Willkür": München will Übernachtungssteuer einklagen
München - München klagt gegen den Freistaat, weil dieser die Übernachtungsteuer verboten hat. München ist dabei nicht alleine: Auch die Städte Bamberg und Günzburg haben sich der Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof angeschlossen. So geht es aus einer Mitteilung der Stadt hervor.
Bettensteuer könnte München 60 Millionen im Jahr einbringen
Anfang des Jahres wollte die Stadt eine neue Abgabe einführen, die Touristen auf ihren Übernachtungspreis zahlen sollten. Doch der Freistaat kassierte die Idee, indem er das Kommunalabgabengesetz änderte und darin eine Übernachtungssteuer ausschloss. Die Enttäuschung im Münchner Rathaus war danach groß. Schließlich hatte sich Kämmerer Christoph Frey Einnahmen von bis zu 60 Millionen Euro pro Jahr erhofft.
"Diesen schwerwiegenden Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung werden wir so nicht hinnehmen. Der Freistaat verwehrt uns damit dringend benötigte Einnahmen", sagt Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD). Sein Kämmerer Christoph Frey kritisiert, dass der Freistaat bisher noch nicht erklärt habe, warum er die Bettensteuer verbot. "Das ist Gesetzgebung am Rande der Willkür", findet Frey.
Bettensteuer: Kein Rückgang der Tourismuszahlen zu erwarten
Auch die beiden anderen klagenden Kommunen sehen im Verbot einen schwerwiegenden und unzulässigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Der Bayerische Städtetag hatte sich ebenfalls gegen das Verbot ausgesprochen.
In ihrer Klagebegründung machen die Kommunen zudem deutlich, dass nicht mit einem Rückgang des Tourismus in ihren Regionen zu rechnen sei. Der Freistaat hatte das als Argument für ein Verbot angeführt. Aus Sicht der Kommunen jedoch ohne konkrete Belege.
Ein derart schwerwiegender Eingriff dürfe nicht auf "einem Bauchgefühl des Gesetzgebers beruhen", heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Und weiter: "Eine Reduzierung des Tourismusaufkommens durch die Einführung einer Übernachtungssteuer läge schließlich auch gar nicht im Interesse der Kommunen."
Klage vor Bayerischem Verwaltungsgerichtshof ruht
Die Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof ist bereits die zweite Klage, die die Stadt gegen das Verbot der Bettensteuer einreicht. Bereits im Mai hatte die Stadt vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof geklagt.
Wie ein Sprecher der Kämmerei mitteilt, ruht diese Klage aber gerade. Die Stadt habe diese Klage nur deshalb bereits im Mai eingereicht, um eine Frist zu wahren und sie wieder aufnehmen zu können, falls die Klage vor dem Verfassungsgerichtshof scheitert.
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