Gesetz zu Zweckentfremdung: An Medizintouristen vermieten - 500.000 Euro

Das neue Gesetz zur Zweckentfremdung ist beschlossen. Die SPD würde gern noch weiter gehen – und das "Döner-Haus" seinem Vermieter entziehen.
von  Felix Müller
Das "Döner-Haus" auf der Schwanthalerhöhe steht leer.
Das "Döner-Haus" auf der Schwanthalerhöhe steht leer. © Daniel von Loeper

Sechs Monate standen die Wohnungen in dem roten Klinkerbau leer. Dann reichte es dem Bezirksamt Hamburg-Mitte. Es entzog dem Vermieter sechs Wohnungen, sanierte sie jetzt – und will sie dann selbst zur Vermietung anbieten. Die Hansestadt leidet unter hohem Zuzug, steigenden Mieten – und unter Vermietern, die lieber an Touristen als an Einheimische vermieten. Oder Wohnungen leerstehen lassen.

Am Dienstag beschloss der Bayerische Landtag das neue Zweckentfremdungsgesetz. Ein schärferes Schwert als bisher, loben die einen. Viel zu wenig, finden Stadt und Landtags-SPD – und verweisen auf Hamburg.

Die CSU ist begeistert vom neuen Gesetz

In München kann künftig ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro drohen. Das ist eine Verzehnfachung des Rahmens. Die bisher möglichen 50.000 Euro hat die Stadt bereits gefordert – zum Beispiel von einer Frau, die in Bogenhausen eine Wohnung jahrelang an arabische Medizintouristen vermietet hatte. Sie hatte sich mehrmals dem Beschluss der Stadt widersetzt, dass sie nicht mehr an Touristen vermieten dürfe.

Die CSU zeigte sich gestern begeistert von ihrem neuen Gesetz. "Wir haben künftig die schärfste Regelung in ganz Deutschland", sagte der Abgeordnete Andreas Lorenz. Auch gegen Leerstand könne man nun ab drei Monaten mit Bußgeldern vorgehen – in Hamburg übrigens sei das erst ab vier Monaten möglich. Wegen Vermietung an Touristen könnten ab acht Wochen Bußgelder verhängt werden – in Hamburg erst ab einem halben Jahr.

Die Grünen unterstützen die CSU. "Uns war wichtig, dass eine praxistaugliche Regelung herauskommt", sagte der Abgeordnete Jürgen Mistol. OB Dieter Reiter (SPD) hätte gerne noch weiter reichende Änderungen des Gesetzesentwurfs gesehen. Er hatte schon vor Monaten an die Staatsregierung geschrieben, dass auch das Bewerben von Ferienwohnungen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden solle. Betreiber von Online-Plattformen sollten verpflichtet werden können, illegale Angebote zu entfernen.

Diesen Wünschen folgte die Landtags-Mehrheit nicht – zum Ärger der SPD. "Wir hätten auch gerne gehabt, dass die Stadt selbst Wohnungen räumen lassen kann", sagte der wohnungspolitische Sprecher Andreas Lotte der AZ. "Das hätte schnell Folgewirkungen."

Das "Döner macht schöner"-Haus auf der Schwanthalerhöhe kann die Stadt allerdings auch mit dem Gesetz nicht selbst bewohnbar machen. "Dabei wäre das dort ein probates Mittel", so Lotte.

Lesen Sie hier den AZ-Kommentar zum Thema: Chance verpasst!

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