Gerichtsverhandlung nur mit Gesundheits-Erklärung
München - Wer in diesen Corona-Tagen ins Strafjustizzentrum will (oder muss), muss nicht nur durch die Sicherheitsschleuse. Seit Donnerstag werden Besucher, aber auch Anwälte und Richter, bereits vor der Tür zum Gebäude angehalten.
Alle müssen eine Erklärung unterschreiben, dass sie weder Symptome einer Corona-Erkrankung aufweisen, noch Kontakt mit einem Corona-Patienten hatten oder ein Risikogebiet besucht haben. Justizminister Georg Eisenreich (CSU) empfiehlt die "Konzentration auf die Kernbereiche und Reduzierung der öffentlichen Verhandlungen auf das Nötigste, insbesondere auf eilbedürftige und dringende Fälle".
So wie der Fall eines mutmaßlichen 21-jährigen Betrügers, der derzeit in U-Haft sitzt und dessen Prozess am Donnerstag gestartet wurde. Die Richter entscheiden unabhängig, ob eine Verhandlung stattfindet. Wenn ja, haben sie die Möglichkeit, auf Abstände zwischen den Prozessbeteiligten sowie den Zuschauern zu achten, notfalls auch in größere Säle auszuweichen.
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