Münchner Gerichte messen Verhandlungssäle aus
Kuriose Szene im Münchner Landgericht: Prozessbeteiligte hatten sich über geringe Abstände beschwert – wegen des Coronavirus'.
München - Weil der Zuschauerraum voller Menschen war und sie die Ansteckung mit dem Coronavirus fürchteten, weigerten sich am Dienstag fünf Anwälte, den Gerichtssaal B 177 im Strafjustizzentrum zu betreten. Der Prozess musste vom Richter ausgesetzt werden. Diesen Vorfall nimmt nun der Sprecher des OLG, Florian Gliwitzky, zum Anlass, um auf "die systemrelevante Funktion" der Gerichte hinzuweisen.
Auch in Zeiten von Corona müsse die Justiz, ähnlich wie Krankenhäuser, weiter funktionieren. Das gelte insbesondere im Betreuungs-, Familien- und Strafrecht. So müssten Ermittlungsrichter weiterhin in der Lage sein, Verdächtige in Untersuchungshaft zu schicken oder eine vorläufige Unterbringung anzuordnen.
Coronavirus in München: Die heruntergefahrene Stadt
Mindestabstand von zwei Metern soll eingehalten werden
In Verfahren der Landgerichte, in denen ein oder mehrere Beschuldigte in Untersuchungshaft sitzen, muss so schnell wie möglich entschieden werden. Das betrifft auch den am Dienstag ausgesetzten Prozess gegen vier junge Männer (einer von ihnen ist erst 19) wegen versuchtem Totschlags.
Das Strafjustizzentrum hat jetzt reagiert. Die Säle wurden ausgemessen. So soll es künftig gelingen, dass auch im Zuschauerraum ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Zuschauern eingehalten wird. Die Entscheidung fällt der Richter, stellt OLG-Sprecher Gliwitzky klar. Und: "Es bleibt ein Spagat."
Lesen Sie auch: Auslands-Kräfte brechen weg - Corona stürzt die Pflege in die Krise
- Themen:
- Landgericht München