Gerichtsverhandlung in München: Azubi mit Bewährungsstrafe nach Böllerwurf

München - Ein Jahr und vier Monate auf Bewährung: Diese Strafe bekam ein 19-jähriger Azubi, weil er einen Böller mit anderthalb Gramm Sprengstoff in der Allianz Arena geworfen hat.
Der Vorfall ereignete sich am Abend des 19. Oktober 2016 – der FC Bayern spielte in der Champions League gegen PSV Eeindhoven. Um 20:53 Uhr zündete der 19-Jährige den Böller im Gäste-Fan-Block 344 und warf ihn anschließend in den unter ihm liegenden Mittelrang. Das gefährliche Geschoss landete erst auf der Schulter eines Zuschauers, anschließend fiel es auf den Boden und explodierte.
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Mehrere Personen wurden durch den Vorfall verletzt: Ein Fußballfan erlitt ein Knalltrauma – und hat setidem mit einem Tinnitus auf beiden Ohren zu kämpfen. Insgesamt wurden acht Personen durch den geworfenen Böller verletzt – die meisten Zuschauer erlitten ein Knalltrauma mit einem anschließenden Tinnitus.
Vor dem Amtsgericht München legte der Azubi ein Geständnis ab. Nach seinen eigenen Angaben hatte er den Böller im Stadion vor dem Treppenaufgang zugesteckt bekommen. Er sei in Begleitung seines Stiefvaters gewesen, der ihm die Eintrittskarte bezahlt hatte.
Ausführung des Gerichts
In der Verhandlung wurde dann das Überwachungsvideo aus dem Stadion gezeigt. Dabei war der Böllerwurf deutlich zu sehen – zuvor hatte er sich ein Feuerzeug von einem weiteren Zuschauer ausgeliehen und das explosive Geschoss damit angezündet. Das Gericht stellte fest: "Es konnte auch das große Erschrecken im Mittelrang Block 244 in Augenschein genommen werden…. Der polizeiliche Sachbearbeiter gab in seiner Vernehmung an, nach seinen Ermittlungen habe es sich wohl um einen Böller mit circa 1,5 g Sprengstoff gehandelt, einem sogenannten Blitzknallsatz".
Die zuständige Richterin verurteilte den jungen Mann nach Jugendstrafrecht – zudem konnte sie Reifeverzögerungen nicht ausschließen. Das Gericht führt aus: "Die Gefahren, die von einem Böller mit 1,5 Gramm Sprengstoff in einem vollbesetzten Fußballstadion ausgehen, sind erheblich. Diese Gefahren zeigen sich nicht nur in den oben näher beschriebenen konkret verwirklichten Körperverletzungen, sondern darüber hinaus hat ein derartiger Sprengsatz auch ein weitaus erheblicheres Gefährdungspotenzial. Man denke in diesem Zusammenhang insbesondere daran, wenn der Sprengstoff beispielsweise in eine Kapuze oder einen Kragen gefallen wäre oder sich in dem längeren Haar eines Besuchers verfangen hätte und dort zur Explosion gelangt wäre. Auch kann vor dem Hintergrund sich in jüngster Zeit häufender terroristischer Anschläge eine Massenpanik nicht ausgeschlossen werden, wenn urplötzlich ein sehr lauter Knall mitten in der Zuschauermenge ertönt. Auch die Art des Wurfs von unten und das sich danach anschließende demonstrativ unauffällige Verhalten des jungen Angeklagten zeigen, dass er sich des Unwertgehalts der Tat und seiner Dimension umfassend bewusst war."
Stadionverbot und Schmerzensgeld
Seit Oktober und bis zur Verhandlung saß der Täter in Untersuchungshaft. Das Gericht berücksichtigte bei der Fällung des Urteils auch, dass insgesamt acht Menschen verletzt worden sind, die teilweise noch immer Beeinträchtigungen haben. Die Strafe von einem Jahr und vier Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Grund: "Der junge Mann zeigte sich durch die Untersuchungshaft deutlich beeindruckt". Zudem habe das Gericht die "feste Hoffnung", dass der 19-Jährige in Zukunft keine Straftaten mehr begehen wird.
Neben der Bewährungsstrafe hat der Azubi ein einjähriges Stadionverbot bekommen, zudem muss er jedem Geschädigten ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro zahlen.