Klage der TSV-Fans gegen Polizei nach Skandalspiel von Ingolstadt abgewiesen

Im August klagten vier Löwen-Fans vor dem Münchner Amtsgericht. Für sie war ein Einsatz der Polizei nach dem Skandalspiel von Ingolstadt "unverhältnismäßig". Nun gibt es ein Ergebnis – die Klage der Anhänger wurde abgewiesen.
AZ |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Vermummte 1860-Anhänger randalierten in einem Regionalzug.
Bundespolizei 3 Vermummte 1860-Anhänger randalierten in einem Regionalzug.
Müll und Zerstörung im Regionalzug auf der Rückfahrt nach dem Spiel der Löwen gegen Ingolstadt.
Bundespolizei 3 Müll und Zerstörung im Regionalzug auf der Rückfahrt nach dem Spiel der Löwen gegen Ingolstadt.
Müll und Zerstörung im Regionalzug auf der Rückfahrt nach dem Spiel der Löwen gegen Ingolstadt.
Bundespolizei 3 Müll und Zerstörung im Regionalzug auf der Rückfahrt nach dem Spiel der Löwen gegen Ingolstadt.

München - Enttäuschung für vier Anhänger des TSV 1860 vor dem Münchner Amtsgericht und dem Bayerischen Verwaltungsgericht: Ihre Klage gegen Beamte der Bundespolizei wurde abgewiesen – die Gerichte stuften den Einsatz der Beamten als rechtmäßig ein. Das gab die Bundespolizei am Donnerstagvormittag bekannt.

Am 10. August 2016 fand vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München eine mündliche Verhandlung statt. Vier Anhänger des TSV 1860 "zweifelten an der Rechtmäßigkeit des Einsatzes" der Bundespolizisten – vor allem ging es um den Einsatz von Schlagstock und Pfefferspray. Die Vorsitzende Richterin Gertraud Beck konnte für den Pfeffersprayeinsatz Rechtmäßigkeit prüfen, nicht aber für den Einsatz des Schlagstockes, da laut Bundespolizei kein "Schlagen" stattfand. Dies sei allerdings bereits bei einem Prozess gegen die Polizisten, der mit Freispruch endete, geprüft worden. Am Fortsetzungstermin (12. Oktober) stellte das Gericht dann letztendlich die Rechtmäßigkeit des Einsatzes fest und wies daraufhin die Klage der Löwen-Fans ab.

Skandalspiel in Ingolstadt: Der erste Polizeibericht

Ein zweites Verfahren fand am 15. November am Amtsgericht München statt. Es ging speziell um die Identitätsfeststellung der Personen, die im Zug randaliert haben. Auch hier wies das Gericht den Antrag der Kläger zurück. "Der Antrag ist unbegründet. - Die hier verfahrensgegenständlichen polizeilichen Maßnahmen im Bereich des Hauptbahnhofs München waren rechtmäßig! Die Maßnahmen zielten auf die Feststellung der Identität derjenigen Person, die im Rahmen der Rückreise mit dem Zug aus Ingolstadt der Begehung von Straftaten verdächtig waren. Die Maßnahmen waren von § 163b StPO gedeckt", war ein Schlüsselsatz der Urteilsbegründung.

Vor allem ging es um eine Klägerin, die bei der Polizei bereits einschlägig bekannt war. "Die Antragstellerin ist eine der Personen, um deren Identitätsfeststellung es hier ging. Immerhin wurde sie mit Strafbefehl des AG Ingolstadt (7 Cs 23 Js 3701/14) wegen Beleidigung verurteilt, wegen einer Verbalaggression gegenüber den am Bahnhof Ingolstadt eingesetzten Polizeibeamten und die geeignet war, die spätere Eskalation des Verhaltens der aggressiven Fans zu fördern."

Wie die Partie zum Skandalspiel wurde

Am 14. Februar 2014 fand das Zweitligaspiel zwischen dem FC Ingolstadt und dem TSV 1860 München statt – die Polizei stufte die Partie im Vorfeld als "Risikospiel" ein. Schon bei der Ankunft brannten die Löwen-Anhänger Feuerswerkskörper am Ingolstädter Bahnhof ab. Auch während des Spiels zündeten sie Pyros im Stadion. Der traurige Höhepunkt ereignete sich allerdings erst auf der Rückfahrt nach München. Etliche TSV-Fans randalierten in einem Regionalzug, am Bahnhof in Petershausen stiegen die alarmierten Polizeibeamten dazu. Nach einer körperlichen Auseinandersetzung setzten diese dann Schlagstöcke und Pfefferspray ein, weswegen neun Tage später eine Strafanzeige gegen die Bundespolizisten einging.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.