Gerichtssaal für Uli Hoeneß gefunden

Am 10. März um 9.30 Uhr wird im Justizpalast, Saal 134, der Steuer-Strafprozess gegen den Bayern-Präsidenten eröffnet. Uli Hoeneß soll 3,2 Millionen hinterzogen haben.
Torsten Huber |
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In diesem Saal startet am 10. März der Prozess gegen Uli Hoeneß.
dpa In diesem Saal startet am 10. März der Prozess gegen Uli Hoeneß.

München - Der Austragungsort für den Steuer-Strafprozess gegen den FC Bayern Präsidenten Uli Hoeneß (62) steht jetzt fest: Münchner Justizpalast, Prielmayer Straße 7, Sitzungssaal 134. Anpfiff ist am 10. März 2014 um 9.30 Uhr.

Hoeneß soll 3,2 Millionen Euro an Steuern in der Schweiz hinterzogen haben ( AZ berichtete). Spielführer in dem Verfahren ist der Vorsitzende Richter Rupert Heindl (47). Er ist Chef der 5.Strafkammer beim Landgericht München II.

Über ihn heißt es in Justizkreisen, dass er seine Fälle „wie Roboter“ und mit aller Härte durchzieht. Dabei sei es ihm egal, wenn sich Verfahren über ein Jahr hinzögen. Die Justiz rechnet mit einem starken Andrang der Öffentlichkeit.

Wie in dem rechten Terror-Prozess um Beate Zschäpe. Für das NSU-Verfahren („Nationalsozialistischer Untergrund“) hatten sich 900 Journalisten von 324 Medien um 50 Plätze beworben. Aus diesem Grund ist die Kammer für den Hoeneß-Prozess vom Justizzentrum an der Nymphenburger Straße 16 in die Prielmayer Straße umgezogen.

Der Saal verfügt über gut 120 Plätze. 49 sind für die Medienvertreter reserviert und entsprechend gekennzeichnet. Die Akkreditierungsfrist per E-Mail beginnt am 22. Januar um 12 Uhr. Zuhörer und Medienvertreter dürfen 90 Minuten vor Prozessbeginn den Gerichtssaal betreten.

Wer den Hoeneß-Prozess vor Gericht verfolgen will und keine Reservierung hat, muss sich zeitig anstellen. Interessenten werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens eingelassen. In drei Tagen will die Kammer den Fall Hoeneß durchziehen.

Sieben Fälle der Steuerhinterziehung werden ihm vorgehalten. Hoeneß habe demnach in dem Verjährungszeitraum von zehn Jahren sieben Mal seine Einkommenssteuer nicht korrekt angegeben. Jeder Fall kann mit einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden.

Das heißt aber nicht, dass Hoeneß sieben Jahre absitzen muss. Der Jurist bildet daraus eine Gesamtfreiheitsstrafe. Bei einem Urteil von nicht mehr als zwei Jahren Haft kann das Gericht die Strafe zur Bewährung aussetzen.

Als Auflage müsste Hoeneß dann eine stattliche Summe an die Staatskasse oder eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Die Zeit, in der sich Hoeneß bewähren muss und keine Straftaten mehr begehen darf, beträgt meist drei Jahre. Ab 10. März haben die Richter das Wort.

 

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