Gerichtsentscheidung zum Herzkasperlzelt gefallen: Wurde bei der Bewerbung getrickst?

München – Nun ist das Aus für das Herzkasperlzelt auf der Oidn Wiesn auch von einem Gericht besiegelt. Wirt Beppi Bachmaier und sein künstlerischer Leiter Martin Jonas gingen juristisch gegen die Stadt vor, weil das Herzkasperlzelt heuer nicht auf der Oidn Wiesn zugelassen ist. Doch ihren Eilantrag wies das Münchner Verwaltungsgericht ab. Aufgeben wollen die beiden aber noch nicht.
Zum Hintergrund: Der Stadtrat vergibt die Zelte auf der Oidn Wiesn nach einem Punktesystem. Diesmal erzielte Peter Schöniger mit seinem neuen Festzelt „Boandlkramerei“ 28 Punkte mehr als Bachmaier. Dabei leitete der Fraunhofer-Wirt schon seit neun Jahren das Zelt. Es war eine Münchner Institution. Fast 12.500 Menschen unterschrieben eine Petition, dass es bleiben muss. Per Eilantrag an das Verwaltungsgericht wollte Beppi Bachmaier erreichen, doch zugelassen zu werden. Nach Ansicht seines Anwalts hätte das Wirtschaftsreferat Peter Schöniger gar nicht als Bewerber für das Musikantenzelt zulassen dürfen. Seine Bewerbung habe die Ausschreibungsbedingungen nicht erfüllt, argumentierten sie.
Jetzt soll die nächste Instanz entscheiden
Die Anwälte bezogen sich auch auf ein Gutachten, das das Kulturreferat zum Kulturprogramm geschrieben hatte. Darin heißt es: „Die Bewerbung der Schöniger GmbH erfüllt die Ausschreibungskriterien nicht vollumfänglich.“ Trotzdem wies das Verwaltungsgericht den Eilantrag am Dienstagnachmittag ab. Beppi Bachmaier und sein Anwalt wollen das allerdings nicht auf sich sitzenlassen. Sie wollen Beschwerde einlegen und die nächste Instanz, den Verwaltungsgerichtshof, entscheiden lassen.
Die beiden haben das Musikprogramm, das Peter Schöniger einreichte, genauer überprüft. Es liegen über zwölf eidesstattliche Versicherungen vor, die belegen, dass das vorgelegte Musikprogramm zu mindestens einem Drittel keinen Bezug zur Realität hat, heißt es in einer Pressemitteilung, die Beppi Bachmaier am Dienstagnachmittag verschickte. Darunter ist mindestens eine Agentur, die schriftlich versichert, dass sie gar keine Anfrage von Schöniger bekommen hatte.
Nächste Woche könnte es eine Entscheidung geben
Warum hat das Gericht das nicht berücksichtigt? Dazu muss man in der schriftlichen Begründung des Gerichts auf Seite 17 blättern. Dort heißt es sinngemäß: Zum Zeitpunkt, als die Stadt die Bewerbungsunterlagen bewertete, habe sie nicht wissen können, dass Schöniger falsche Angaben machte. Schließlich wurden die eidesstattlichen Erklärungen erst hinterher eingeholt. Beppi Bachmaiers Anwalt macht sich deshalb große Hoffnungen, dass er in der nächsten Instanz mehr Erfolg hat. Mit einer Entscheidung rechnet er nächste Woche.
Der Münchner Wirtschaftsreferent: „Endlich herrscht Klarheit"
Wiesn-Chef und Wirtschaftsreferent Clemens Baumgärtner (CSU) gibt sich trotzdem erleichtert: „Endlich herrscht Klarheit.“ Es sei nun gerichtlich bescheinigt, dass niemand in seinem Referat einen Fehler gemacht habe. Über das Kulturprogramm entscheide das Kulturreferat. „Doch es war schon immer so, dass das eingereichte Programm nicht mit dem tatsächlichen Programm übereingestimmt hat“, sagt Baumgärtner. Schließlich könne es immer vorkommen, dass sich Bands auflösen oder Verträge doch nicht zustande kommen. Insofern habe die Stadt auch nie einen Anlass gesehen, die Unterlagen zu überprüfen. Dass es bald in die nächste Instanz geht, sieht Baumgärtner gelassen: „Ich habe 100-prozentiges Vertrauen in die Entscheidung des Verwaltungsgerichts.“