Gerichtsdrama: Zeugin bricht bei Aussage in Tränen aus

Sexueller Übergriff bei einem Date? Weil die Zeugin vor Gericht in Tränen ausbricht, muss ihre Aussage abgebrochen werden. Der Angeklagte wird freigesprochen.
John Schneider |
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Der Angeklagte wurde freigesprochen. (Symbolbild)
dpa Der Angeklagte wurde freigesprochen. (Symbolbild)

München - Eine völlig aufgelöste Zeugin, die vor Gericht in Tränen ausbricht, nicht mehr reden kann, was den Abbruch ihrer Zeugenaussage nötig macht – das erlebt auch der erfahrene Amtsrichter Thomas Müller nicht alle Tage. "Das nehme ich mit nach Hause", sagt der erschütterte Richter in seiner Urteilsbegründung.

Was ist geschehen? Verhandelt wird der Fall eines angeblichen sexuellen Übergriffs. Ein junger Mann, der 23-jährige Peter R. (Namen geändert), soll bei einem Date in Milbertshofen, seine Bekannte Katja T. (23) festgehalten haben, um sie zu küssen. Die Staatsanwaltschaft geht von "sexueller Nötigung unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage" aus.

Beim Date floss viel Alkohol

Die beiden hatten sich über eine Dating-Plattform kennengelernt und an diesem Februarabend in einem Café getroffen. Man habe viel getrunken, berichtet der Angeklagte: Vier bis fünf Bier, dazu Cocktails.

Er sei dann in einem Häuschen vor dem Café eingeschlafen. Sie habe ihn geweckt und geschrien. Und sei dann nach Hause gelaufen. Er folgte ihr. "Haben Sie versucht, sie zu küssen?", will Richter Müller wissen. "Nein", sagt Peter R., aber sie habe ihm von einem früheren Übergriff erzählt.

Trauma wegen eines früheren Übergriffs?

Dann wird Katja T. in den Zeugenstand gerufen. Sie wirkt mitgenommen, atmet heftig, sagt mit leiser Stimme: "Mir geht es nicht so gut." Der Richter fragt nach, möchte eine Erklärung, warum die junge Frau so heftig auf das Geschehene reagiert, ob möglicherweise ein früherer Übergriff sie so traumatisiert hat.

Dann spricht er sie auf etwaige Selbstverletzungen an. In diesem Moment bricht die Zeugin plötzlich in Tränen aus. Der Richter bricht ihre Aussage ab. Da es aber keine anderen Zeugen gibt, lässt sich das Geschehen nicht mehr rekonstruieren. Peter T. wird deshalb freigesprochen.

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