Gericht prüft Aberkennung des Beamtenstatus

Er ist ein verurteilter Schläger, war Polizeichef von Rosenheim – und ist immer noch Beamter des Freistaats Bayern. Der Freistaat will ihm den Beamtenstatus aberkennen lassen.
von  Helmut Reister
Er hat oft zugeschlagen: Jetzt muss der Ex-Polizeichef von Rosenheim um seinen Beamtenstatus bangen.
Er hat oft zugeschlagen: Jetzt muss der Ex-Polizeichef von Rosenheim um seinen Beamtenstatus bangen. © dpa

Er ist ein verurteilter Schläger, war Polizeichef von Rosenheim – und ist immer noch Beamter des Freistaats Bayern. Ab heute steht er vor Gericht. Der Freistaat will ihm den Beamtenstatus aberkennen lassen.

München - Brauchen wir so einen Polizisten? Er ist ein verurteilter Schläger, war Chef der Polizeiinspektion Rosenheim – und ist immer noch Beamter des Freistaats Bayern. Seit rund drei Jahren macht der 53-jährige Rambo aus der Beletage der Rosenheimer Polizei so etwas wie Urlaub auf Staatskosten.

Bei den „Rosenheim Cops“ schaut es mit der Gemütlichkeit ähnlich aus, doch das ist Fernsehen. In seinem Fall ist die Gangart wesentlicher ruppiger.

Auf dem Rosenheimer Volksfest im September 2011 bekam das ein 15-jähriger Schüler zu spüren. Nach der „Sachverarbeitung“ durch den Inspektionsleiter höchstpersönlich, hatte er diverse Hämatome, eine stark blutende Platzwunde im Gesicht, einen ausgeschlagenen Zahn sowie weiteren zahnärztlichen Behandlungsbedarf.

Den „Rotzlöffel“ gegen die Wand geklatscht

In der ein Jahr später stattfindenden Gerichtsverhandlung vor dem Traunsteiner Amtsgericht stellte sich der Sachverhalt etwas anders dar, als ihn der Polizeichef darstellte.

Seine damalige Schilderung, dass er den „Rotzlöffel“ nur etwas „geschubst“ habe, weil er verbal besonders ausfällig geworden sei, deckte sich nicht annähernd mit dem, was das Gericht am Ende feststellte.

Eine nicht ganz unerhebliche Rolle in dem Urteil spielte zum Beispiel der Umstand, dass der 15-Jährige von dem Leiter der Polizeinspektion geschlagen und mehrfach gegen die Wand geklatscht wurde – mit Handschellen gefesselt!

Dass er bei der Schlägerei, die die Polizei zu seiner Festnahme veranlasste, überhaupt nicht beteiligt war, war in seinem Fall ein eher untergeordneter Aspekt.

Für den 53-Jährigen steht heute viel auf dem Spiel

Mit einer Suspendierung vom Amt des Inspektionsleiters reagierten die zuständigen Disziplinarbehörden, mit dem Innenministerium am oberen Ende der Entscheidungshierarchie, ziemlich rasch. Selbst die Opposition im Landtag lobte die kurzen Wege.

Doch die ebenso frühzeitig geäußerte Absicht des Ministeriums, den Beamten loszuwerden, zieht sich.

Am heutigen Montag steht das Thema „Entzug des Beamtenstatus“ auf der Tagesordnung des Verwaltungsgerichts. Der suspendierte Polizeichef wehrt sich. Für ihn steht auch viel auf dem Spiel, sogar der Verlust seiner erworbenen Pensionsansprüche.

Dass es überhaupt eine Chance hat, Beamter zu bleiben, hat er dem Amtsgericht Traunstein zu verdanken

Dass er überhaupt eine Chance bekommt, Beamter bleiben zu können, hat er dem Amtsgericht Traunstein zu verdanken – und einer, für Beamte, geradezu magischen Grenze. Ab zwölf Monaten Haftstrafe – der Traunsteiner Amtsrichter blieb einen Monat drunter – ist der Verlust des Beamtenstatus quasi automatisiert.

Bei geringeren Strafen, wie in diesem Fall, wird es rechtlich komplizierter. Die Zielrichtung, die der Freistaat Bayern mit dem Prozess verfolgt, ist der Terminankündigung des Verwaltungsgerichts zu entnehmen.

Der Chef der Rosenheimer Polizeiinspektion, habe ein so „schweres Dienstvergehen“ begangen, dass seine „Entfernung aus dem Dienst“ gerechtfertigt sei, ist dort nachzulesen. Ob an diesem Montag das Verwaltungsgericht aber auch eine Entscheidung verkündet, ist den Worten von Pressesprecher Martin Scholtysik zufolge nicht vorhersehbar.

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