Gericht: München muss bestimmte Mietspiegel-Daten offenlegen

Mieter halten ihn für zu hoch, Vermieter für zu niedrig: Der Mietspiegel ist Anlass für Debatten - vor allem in einer teuren Stadt wie München. Jetzt hat ein Gericht in einem Streit um den Spiegel zugunsten einer Seite entschieden.
dpa |
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Beatrix Zurek, Vorsitzende des Mietervereins München, betonte, dass sich mit dem Urteil für die Mieter erstmal nichts ändere: "Es ging in der Klage nicht um die generelle Gültigkeit des Mietspiegels, sondern um die Herausgabe von Daten."
Matthias Balk/dpa Beatrix Zurek, Vorsitzende des Mietervereins München, betonte, dass sich mit dem Urteil für die Mieter erstmal nichts ändere: "Es ging in der Klage nicht um die generelle Gültigkeit des Mietspiegels, sondern um die Herausgabe von Daten."

München - Die Stadt München muss bestimmte Mietspiegel-Daten offenlegen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden.

Dabei geht es vor allem um anonymisierte Informationen über mehr als 30.000 Wohnungen, die bei der Erstellung des Mietspiegels aussortiert wurden und damit nicht in die Berechnung der Münchner Durchschnittsmiete einflossen.

Außerdem muss die Stadt die errechnete Nettokaltmiete sowie den Stadtbezirk der rund 3.000 Wohnungen angeben, die für den Spiegel 2017 berücksichtigt wurden.

Weitere Daten - etwa zur genauen Lage der Wohnungen - muss die Stadt nach Ansicht des Gerichtshofes dagegen nicht herausrücken. Damit kann der Haus- und Grundbesitzerverein, der in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht noch unterlegen war, einen Teilerfolg verbuchen. Er hatte die Stadt auf Herausgabe der Daten verklagt. Der Verein geht davon aus, dass die Durchschnittsmiete, die als Grundlage für erlaubte Mieterhöhungen gilt, in München zu niedrig ist.

Stürzer: "In München braucht das zwei Gerichtsinstanzen"

"Das ist ein Schritt in die richtige Richtung", sagte der Vorsitzende von Haus und Grund München, Rudolf Stürzer, nach der Veröffentlichung des Urteils. Er wirft der Stadt "Heimlichtuerei" vor. In anderen Städten seien diese Mietspiegel-Daten zugänglich. "In München braucht das zwei Gerichtsinstanzen." Dass die Informationen nun offengelegt werden müssten, werde ein "Licht in die dunklen Seiten des Mietspiegels" werfen.

Sozialreferentin Dorothee Schiwy meinte: "Alle rechtlichen Vorgaben zur Erstellung des Mietspiegels werden selbstverständlich eingehalten. Die Daten wurden nach anerkannten wissenschaftlichen Standards erhoben. Die Datenanalyse wurde vom Lehrstuhl für Statistik der LMU München erstellt. Durch das Gerichtsverfahren hat Haus und Grund vor allem versucht, den Mietspiegel in Gänze zu beschädigen. Die Entscheidung des Gerichts hat deshalb auch keinerlei Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger."

Das Sozialreferat wird nun zunächst die Begründung des Urteils abwarten und dann das weitere Vorgehen prüfen. In dem Verfahren ging es noch um den Mietspiegel aus dem Jahr 2017, inzwischen gibt es für München aber schon einen neuen aus dem Frühjahr dieses Jahres. Demnach liegt der Quadratmeterpreis für Bestandsmietverhältnisse im Schnitt bei 11,69 Euro - ein Plus von 4,1 Prozent in zwei Jahren.

Städte sind nicht zu einem Mietspiegel verpflichtet

"Dass die Mietsituation in München äußerst angespannt ist, ist bekannt", sagte Beatrix Zurek, Vorsitzende des Mietervereins München: "Deswegen finden wir es befremdlich, dass Haus & Grund die Mieten offenbar noch weiter in die Höhe treiben will." Sie betonte, dass sich mit dem Urteil für die Mieter erstmal nichts ändere. "Es ging in der Klage nicht um die generelle Gültigkeit des Mietspiegels, sondern um die Herausgabe von Daten."

Mieterschützer setzen sich seit Jahren dafür ein, dass auch ältere Bestandsmieten in den Mietspiegel einfließen. Sie erwarten dadurch eine deutlich geringere Durchschnittsmiete. In München wären das geschätzt 9,50 statt 11,69 Euro.

Städte sind nicht zu einem Mietspiegel verpflichtet. Konkrete Vorgaben für die Erstellung gibt es nicht. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt zwar vor, dass ein qualifizierter Mietspiegel "nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen" erstellt werden muss. Wie diese Grundsätze aussehen, ist allerdings nicht weiter definiert. Die Bundesregierung will das nun ändern. Bis zum Jahresende 2019 will das Justizministerium konkretere Vorgaben für die Mietspiegel in deutschen Städten machen.

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