Gericht legt fest: Das Erbe von Soraya wird geteilt!

Wer kriegt die Millionen der vor 13 Jahre gestrobenen „Märchenkaiserin“ Soraya Esfandiary Bakhtiary? Jetzt hat ein Gericht entschieden: Das Erbe wird aufgeteilt!
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2001 verstarb die "Märchenkaiserin" Soraya in Paris. Bis heute wird vor Gericht über ihren Nachlass gestritten.
AZ-Montage 2001 verstarb die "Märchenkaiserin" Soraya in Paris. Bis heute wird vor Gericht über ihren Nachlass gestritten.

Wer kriegt die Millionen der vor 13 Jahre gestrobenen „Märchenkaiserin“ Soraya Esfandiary Bakhtiary? Jetzt hat ein Gericht entschieden: Das Erbe wird aufgeteilt!

München - Soraya, Kaiserin von Persien – manche kommen heute noch ins Schwärmen. Soraya war in den 50er Jahren mit dem später gestürzten Schah Mohammed Reza Pahlavi verheiratet und weltweit als „Märchenkaiserin“ berühmt, ehe die Ehe wegen Kinderlosigkeit geschieden wurde.

2001 starb Soraya Esfandiary Bakhtiary in Paris. Um ihr Vermögen streiten seitdem unter anderem drei gemeinnützige Organisationen und die Erben ihres kurz nach ihr gestorbenen Bruders. Das Landgericht Köln befand jetzt, dass 4,5 Millionen Euro aus ihrem Nachlass den drei Organisationen zustünden (Aktenzeichen 2 O 534/13).

Das Kölner Gericht ist zuständig, weil Sorayas Bruder in Köln lebte und auch dessen Nachlassverwalter ein in Köln tätiger Anwalt ist. Soraya selbst hatte ein Jahr vor ihrem Tod die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen und liegt in München am Westfriedhof begraben. Sie hatte eine deutsche Mutter und wuchs in Berlin auf.

Lesen Sie dazu auch: 2001 starb Soraya - Die Millionen der persischen Kaiserin

1991 hatte sie testamentarisch bestimmt, dass ihr bewegliches Vermögen in Frankreich – Schmuck sowie die Einrichtung ihrer Pariser Wohnung – versteigert werden solle. Der Erlös solle dem französischen Roten Kreuz, einem Tierschutzverein und einer französischen Vereinigung, die sich für die Rechte von Behinderten einsetzt, zugutekommen.

2013 verklagten die drei gemeinnützigen Organisationen die nicht genannten Erben des Bruders auf Auszahlung des Versteigerungserlöses von 4,5 Millionen Euro. Die Erben wehrten sich dagegen. Der Nachlasspfleger argumentierte, auch außereheliche Kinder des Bruders könnten nach islamischen Vorstellungen als ehelich betrachtet werden. Der Streit dürfte in die nächste Runde gehen.

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