Gericht kippt Münchner Verordnung gegen steigende Mieten

Die Mieten in München steigen seit Jahren und gehören zu den höchsten in Deutschland. Eine Verordnung der Stadt, die den Trend stoppen soll, wurde nun vor Gericht gekippt.
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Die Mieten in München steigen seit Jahren.  (Symbolbild)
Die Mieten in München steigen seit Jahren. (Symbolbild) © Sina Schuldt/dpa

München - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat eine Vorgabe der Stadt gekippt, wonach beim Abriss von Mietshäusern neue, bezahlbare Mietwohnungen in vergleichbarer Lage gebaut werden müssen. Das bestätigte das Gericht am Dienstag, nachdem zuvor die "Süddeutsche Zeitung" darüber berichtet hatte.

Verband Haus und Grund klagte gegen Münchner Verordnung

Seit 2019 heißt es in der Zweckentfremdungssatzung der Stadt: "Vermieteter Wohnraum darf nur durch Mietwohnraum ersetzt werden. Die Miethöhe hat sich dabei an der ortsüblichen Vergleichsmiete nach dem jeweils gültigen Mietspiegel für München zu orientieren." Der Ersatzwohnraum muss laut dieser Vorgabe in der Regel in demselben Stadtbezirk "oder in vergleichbarer räumlicher Nähe zum zweckzuentfremdenden Wohnraum" gebaut werden.

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Der Verband Haus und Grund hatte gegen diese Verordnung geklagt, und das Gericht gab ihm mit Beschluss vom 20. Januar Recht. Die Verordnung solle "lediglich eine Verschlechterung oder zusätzliche Gefährdung der Versorgungslage der Bevölkerung" verhindern, entschied der Gerichtshof. "Dieser Schutzzweck rechtfertigt es nicht, dem Eigentümer unter Einschränkung seiner Verfügungsbefugnis zu verwehren, veralteten Wohnraum durch neuen zu ersetzen."

Münchner Mieterverein sieht die Stadt in der Pflicht

Es dürften "keine einschränkenden Nebenbestimmungen hinzugefügt werden", heißt es in dem Beschluss. "Ebenso wenig muss der Eigentümer neu geschaffenen Ersatzwohnraum dem Wohnungsmarkt zu den gleichen Mietpreisbedingungen zur Verfügung stellen wie zuvor den veralteten durch Abriss zweckentfremdeten Wohnraum." Es gebe "keine gesetzliche Grundlage" dafür, die "Verfügungsbefugnis und Vertragsfreiheit" einzuschränken.

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Der Münchner Mieterverein sieht nach dieser Entscheidung die Staatsregierung in der Pflicht. Die bayerische Staatsregierung müsse das hinter der Verordnung stehende Zweckentfremdungsgesetz auf Landesebene so schärfen, "dass es den Kommunen hilft, ihre Mieterinnen und Mieter zu schützen", sagte der Geschäftsführer des Mietervereins München, Volker Rastätter. "Wenn es auf Bundes- und Landesebene keinen wirklichen Willen zum Schutz dieses Großteils unserer Bevölkerung gibt", dann könnten lokale Verordnungen wie in München "immer nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sein".

Rastätter: Menschen müssen sich Wohnen leisten können

Die nun gekippte Vorgabe der Stadt München hielt Rastätter für sehr sinnvoll: "Denn sehr oft haben wir es in München in der Vergangenheit erlebt, dass Mietwohnungen für immer verschwunden sind und Luxus-Eigentumswohnungen dafür gebaut wurden", betonte er. "Für das soziale Gefüge in unseren Städten und Gemeinden ist es wichtig, dass sich alle Menschen Wohnen leisten können."

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6 Kommentare
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  • hiertanzenvieleihrennamen am 28.01.2021 00:58 Uhr / Bewertung:

    ""Vermieteter Wohnraum darf nur durch Mietwohnraum ersetzt werden. Die Miethöhe hat sich dabei an der ortsüblichen Vergleichsmiete nach dem jeweils gültigen Mietspiegel für München zu orientieren." Der Ersatzwohnraum muss laut dieser Vorgabe in der Regel in demselben Stadtbezirk "oder in vergleichbarer räumlicher Nähe zum zweckzuentfremdenden Wohnraum" gebaut werden." Tja, das war wohl nix mit einem selbstgebastelten Rathaus-Populisten-Schnellgesetz - aber natürlich vorhersehbar! W o würde man in demselben Stadtbezirk freie Grundstücke finden? Was für eine Groteske! Anstatt private Investoren zu schikanieren, sollte die Stadt ihre viiiiiielen Leerstände per "bezahlbarem Wohnraum" anbieten und hier - nach 10 !!!! Jahren Leerstand - loslegen: https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/stadtviertel/stadt-jahrelanger-leerstand-an-der-marsstrasse-ist-vertretbar-art-701584

  • Max Merkel am 27.01.2021 12:06 Uhr / Bewertung:

    Juristen gehören bei uns auch zu den Gutverdienern. Die haben alle Wohnungen die sie vermieten. Die schneiden sich doch NICHT ins eigene Fleisch. Es werden auch weiterhin alle Tricks benützt um eine
    üppige Rendite zu erzielen. Das ist unsere gnadenlose Zweiklassen Gesellschaft. Auf der einen Seite die "Habenden" und auf der anderen Seite die armen Schweine die brauchen.

  • Vorüberlaufender am 27.01.2021 11:48 Uhr / Bewertung:

    Statt über zu hohe Mieten zu lamentieren, sollte sich der Mieterverein dafür einsetzen, dass sich die durchschnittlichen deutschen Arbeitnehmer Wohneigentum leisten können und die Steuern und Abgaben endlich herabgesetzt werden. Die hohen Preise kommen unter anderem auch durch die absurd hohen Belastungen und unnötigen Vorschriften zustande. Aber lieber betreibt man Vermieterbashing. Wenn ein Wohnungsbauunternehmen 1/3 der neuen Wohnungen Sozialmietern zur Verfügung stellen musst, muss über den Rest der Wohnungen querfinanziert werden. Wenn Energiesparverordnungen Investitionen für hunderttausende von Euros fordern, kann die Miete nicht über Jahre hinweg bei 10 Euro eingefroren werden. Einfach mal Verstand einschalten.

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