Gericht in München: Obdachloser erfindet Macheten-Angriff von Horror-Clown
München - Wegen Sachbeschädigung und Vortäuschens einer Straftat verurteilte das Jugendgericht München einen 20-Jährigen zu insgesamt 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit sowie vier Tagen Kurzarrest. Der junge Mann lebt in einer Unterkunft für Wohnungslose – gelegentlich tritt er als Feuerspucker auf.
Container aus Liebeskummer angezündet
Wie das Münchner Amtsgericht mitteilt, zündete der Mann am 17. Oktober in einem Innenhof der Baader Straße den Inhalt eines Altpapiercontainers an – der Sachschaden belief sich auf 260 Euro. Vor Gericht gestand er die Tat. "Mich hat meine Freundin verlassen, da habe ich mich volllaufen lassen, ich war das mit der Papiertonne (…) ich bin über den Zaun, bin dahin und habe es angezündet. Die Polizei hat mich dann auf der Toilette an der Tankstelle geschnappt."
Clown-Attacke war nur vorgetäuscht
Rund zwei Wochen später hatte der 20-Jährige dann wieder mit der Polizei zu tun. In der Nacht des 1. November gab er bei einer Vernehmung auf der Polizeiwache an, dass er am Vorabend von einem Horror-Clown im Westpark angegriffen worden sei. Der Clown habe ihn mit einem Messer im Gesicht geschnitten – nach der Attacke sei er geflüchtet.
Doch wie sich später herausstellte, war der Angriff nur erfunden! In der Verhandlung vor dem Amtsgericht München gab er, selbst für die Verletzung verantwortlich zu sein: "Die Machete war von einem Kumpel... Ich habe auf einen Baum geschlagen, dann kam mir die Machete entgegen und ist mir im Kopf stecken geblieben."
Damals bemerkte ein Busfahrer den blutenden Mann und verständigte daraufhin die Polizei. Die Beamten brachten ihn zunächst zur Versorgung ins Krankenhaus – danach sollte der Vorfall auf der Polizeiwache aufgenommen werden. "Die Polizei sagte, ich solle eine Story erzählen. Sie haben mich aus dem Krankenhaus genötigt. Ich habe eine Narbe in der Fresse. Ich stehe jetzt vor Gericht wegen der Scheiße", so der Angeklagte während der Verhandlung. Damals war die Polizei in großer Alarmbereitschaft – etliche Streifen wurden zur Unterstützung gerufen, um nach dem vermeintlichen Horror-Clown zu suchen. Eine Streife ist mit dem 20-Jährigen sogar zurück zum Westpark gefahren, um sich nochmal genau den Tatort anzuschauen. Im Herbst des letzten Jahres häuften sich die Vorfälle mit Horror-Clowns im gesamten Land, auch in München gab es deswegen etliche Polizeieinsätze.
Reifeverzögerungen beim Verurteilten?
Die Richterin verurteilte den Wohnungslosen nach Jugendstrafrecht – Reifeverzögerungen könne sie bei ihm nicht ausschließen. "Um dem Angeklagten das Unrecht der Tat vor Augen zu führen, war zweierlei erforderlich: Zum einen wurde der Angeklagte angewiesen, 20x4 Stunden gemeinnützige Arbeit zu tätigen, um auf diese Weise zum einen Tagesstruktur zu gewinnen und zum anderen auch noch einmal den Unwertgehalt der beiden Taten zu erkennen. Um dem Angeklagten ein Nachdenken, insbesondere über den polizeilichen Großeinsatz aus dem zweiten Tatkomplex zu ermöglichen, hat das Gericht gegen ihn ferner einen viertägigen Kurzarrest verhängt. Diese vier Tage erscheinen erforderlich, aber auch ausreichend, insbesondere vor dem Hintergrund, dass er durch die Tat erheblich sich selbst verletzt hat", so das Urteil.
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