Gericht in München entscheidet: Paulaner-Spezi darf Paulaner-Spezi heißen

Im Kampf um die Marke ziehen die Kontrahenten aus Augsburg ihre Berufung zurück. Paulaner-Sprecherin freut sich über Rechtssicherheit.
John Schneider
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Ziehen die Reißleine vor Gericht: Geschäftsführer Sebastian Priller-Riegele (l.) und sein Vater.
Ziehen die Reißleine vor Gericht: Geschäftsführer Sebastian Priller-Riegele (l.) und sein Vater. © jot

München - Auch die Verlierer können noch lächeln: Im Streit um die beliebte Marke Spezi hat die Augsburger Brauerei Riegele ihre Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts zurückgenommen – und trägt das mit Fassung.

 

Zu deutlich hat der OLG-Senat klar gemacht, dass er im Landgerichts-Urteil vom Herbst 2022 keinen Fehler erkennen kann, die Berufung demnach aussichtslos ist. Um weitere Kosten zu vermeiden, zieht der Familienbetrieb die Reißleine. Geschäftsführer Sebastian Priller-Riegele: "Weil das so klar war, haben wir die Berufung zurückgezogen." Sein Vater, geschäftsführender Gesellschafter der Brauerei, gönnt sich nach der Entscheidung im Flur des Gerichts erst einmal einen großen Schluck Spezi. Natürlich aus einer Flasche aus eigener Produktion. "Das Original", wie er lächelnd anmerkt.

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Die Augsburger Traditionsbrauerei hatte tatsächlich 1956 beim Deutschen Patentamt "Spezi" als Warenzeichen eintragen lassen. Paulaner stieg einige Jahre später in die Spezi-Vermarktung ein. 1974 schlossen die beiden Brauereien eine Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarung, nach der die Münchner ihren Cola-Limo-Mix "Paulaner Spezi" nennen dürfen.

Die Augsburger wollten Geld für die Nutzung von "Paulaner Spezi"

Der Streit entbrannte, weil Riegele einen Lizenzvertrag schließen und Geld dafür bekommen wollte, dass "Paulaner Spezi" weiterhin unter diesem Namen vertrieben werden darf. Riegele zahle jedes Jahr fünf- bis sechsstellige Beträge für die "Spezi"-Markenrechte, so ihr Geschäftsführer. Dass der Paulaner-Konzern sich an diesen Kosten nicht beteiligen soll, sei nicht nachvollziehbar.

 

Das Landgericht München hatte Paulaner allerdings recht gegeben: Die Vereinbarung von 1974 sei mit dem Willen zur endgültigen Beilegung der Streitigkeiten geschlossen worden. Im Vertrauen darauf habe Paulaner erheblich in die Marke investiert. Abgrenzungsvereinbarungen könnten nur außerordentlich gekündigt werden, aber Paulaner habe sich vertragstreu verhalten und somit keinen Anlass dafür gegeben.

Hocherfreut zeigt sich Paulaner-Sprecherin Birgit Zacher nach der Rücknahme der Berufung: "Wir freuen uns sehr, dass wir mit dem heutigen Tag Rechtssicherheit haben."

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