Gericht: Arbeitgeber darf Rückkehr aus Homeoffice anordnen

Das Landesarbeitsgericht in München hat entschieden, dass Arbeitnehmer kein grundsätzliches Recht auf Homeoffice haben. Der Arbeitgeber darf jederzeit die Rückkehr ins Büro anordnen – auch in Corona-Zeiten.
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Eine Frau arbeitet im Homeoffice. (Symbolbild)
Eine Frau arbeitet im Homeoffice. (Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild

München - Ein Arbeitgeber darf auch in Corona-Zeiten die Rückkehr seiner Mitarbeiter aus dem Homeoffice anordnen. Das hat das Landesarbeitsgericht München mit einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden (Az. 3 SaGa 13/21).

Geklagt hatte ein Grafiker, der - wie fast alle seiner Kollegen auch - seit Dezember 2020 im Homeoffice gearbeitet hatte und nicht wieder ins Büro zurückkehren wollte, als sein Chef das rund drei Monate später anordnete.

Grafiker klagte gegen Büro-Rückkehr

Der Arbeitnehmer wollte mit seiner Klage erreichen, dass ihm das Arbeiten aus dem Homeoffice gestattet wird und diese Homeoffice-Tätigkeit nur in Ausnahmefällen unterbrochen werden darf.

Die Entscheidung des Arbeitsgerichtes, den Antrag des Arbeitnehmers zurückzuweisen, bestätigte das Landesarbeitsgericht nun. Ein Anspruch auf Arbeiten im Homeoffice ergebe sich nicht aus dem Arbeitsvertrag – und auch nicht aus der Corona-Arbeitsschutzverordnung.

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Urteil ist rechtskräftig

Die technische Ausstattung am häuslichen Arbeitsplatz habe nicht der am Bürostandort entsprochen, und der Arbeitnehmer habe nicht dargelegt, dass die Daten gegen den Zugriff Dritter und der in Konkurrenz tätigen Ehefrau geschützt waren.

Die allgemeine Gefahr, sich auf dem Weg zur Arbeit mit Covid-19 anzustecken und das allgemeine Infektionsrisiko am Arbeitsort und in der Mittagspause stehen nach Ansicht des Gerichts einer Verpflichtung zum Erscheinen im Büro nicht entgegen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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2 Kommentare
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  • tutnixzursache am 31.08.2021 12:21 Uhr / Bewertung:

    ja da haben es sie viele schön gemütlich gemacht und die Hauptausrede für Nicht-Erreichbarkeit oder weshalb Dinge nicht erledigt wurden ist "ich bin zur Zeit im Home-Office"

  • Leserin am 31.08.2021 12:19 Uhr / Bewertung:

    Irgendwie irritiert es mic, dass wir (Büromitarbeiter*innen) wie selbstverständlich ins Homeoffice geschickt wurden. Die Arbeitgeber könnten keinen pandemiegerechten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Die meisten Menschen haben bereitwillig von zu Hause aus gearbeitet und dafür ihren Wohnraum zur Verfügung gestellt. Das hat der Wirtschaft und damit uns allen sehr gut getan, weil damit grössere Einbrüche vermieden werden könnten. Und wir haben dabei gelernt, dass Homeoffice in den meisten Fällen funktioniert.
    Deshalb verwundert es mich, dass manche Arbeitgeber das Gelernte ignorieren und nun auf 100% Büroanwesenheit bestehen. Was machen die denn, wenn sie wegen eines neuen Coronafalls das Büro noch einmal schliessen müssen?

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