Geld aus Schließfach verschwunden: Freistaat erstattet 6.660 Euro
München - Was genau am 28. März 2017 geschah, lässt sich nicht mehr genau sagen. Dazu verstrickten sich alle Beteiligten zu sehr in kleinere und größere Widersprüche.
6.400 Euro sind laut Kläger Paul C. (Name geändert) damals aus einem Schließfach der LMU verschwunden, die ihm die Uni – und damit der Freistaat – nun erstatten muss.
Entscheidend war unter anderem, dass Paul C. vor Gericht eine glaubwürdige Zeugin hatte, die er an dem Tag zufällig traf. Wegen der Aussage der Frau, einer guten Bekannten des Klägers, hat das Landgericht München I vor etwa einem Monat zugunsten von C. entschieden. Das Urteil ist seit Kurzem rechtskräftig.
6.400 Euro aus Uni-Schließfach verschwunden
Der Uni-Gasthörer C. hatte das Geld abgehoben, um ein Auto zu kaufen. Er trug es im Geldbeutel. Am 28. März war er zunächst in der Bibliothek, traf dann gegen Abend die erwähnte Bekannte. Beide entschieden sich spontan, in der Nähe essen zu gehen. Paul C. fühlte sich unwohl mit so viel Geld in der Tasche. Also nahm er 60 Euro heraus und verstaute den Rest, 6.400 Euro, im Münz-Schließfach 526 der Uni-Institute an der Schellingstraße 3.
Die Zeugin konnte all das bestätigen, sowohl die genaue Summe als auch die Tatsache, dass C. das Geld im Schließfach eingesperrt hatte. Er habe ihr die Summe sogar vorgezählt, so die Zeugin. Die beiden gingen in ein Lokal. Wie immer schloss um 22 Uhr die Universität. C. wusste davon offenbar nicht und stand deshalb um 22.30 Uhr vor verschlossenen Türen. Weil das Geld vermeintlich sicher deponiert war, machte er sich keine Sorgen und beschloss, es am nächsten Tag zu holen. Das war zumindest der Plan. Er funktionierte aber nicht.
LMU und Student verdächtigen sich gegenseitig
Denn als C. am 29. März 2017 abends an der Schellingstraße 3 ankam, stand er vor dem leeren Schließfach 526. Das Schloss prüfte er. Es funktionierte. Wo war nur das Geld? Er fragte bei der Uni-Information und bekam die Auskunft, dass die Fächer eine Viertelstunde vor der Schließzeit geleert werden. Auch 526 sei geleert worden, von zwei Hausmeistern der Universität. Sie protokollierten, dass nur Müll darin gewesen sei und sie den Inhalt im Abfall entsorgt hätten.
C. stoppte daraufhin einen Mülltransport, engagierte vier Helfer und ließ stundenlang den Müll durchwühlen. Aber ohne Erfolg. Damit wollte sich Paul C. aber nicht abfinden und ging vor Gericht. Er verklagte den Freistaat wegen sogenannter Amtshaftung.
Beide Parteien verdächtigten sich gegenseitig. Die Verteidigung der LMU bezweifelte, dass jemals Geld im Schließfach 526 lag. Die Anwälte von Paul C. wiederum schlossen nicht aus, dass einer der Hausmeister das Geld in die eigene Tasche gesteckt haben könnte. Genauso gut könnte auch die Version der Hausmeister stimmen, dass sie das Geld versehentlich im Müll entsorgt hatten. Während der Verhandlungen hielt man es auch für möglich, dass ein Unbekannter in einem günstigen Moment das Geld abgegriffen haben könnte.
Am Ende stellte das Gericht aber fest, dass in allen Szenarien der Freistaat haftet. C. bekommt also sein Geld wieder: 6.400 Euro plus die Kosten für die Männer, die den Müll durchforstet hatten, insgesamt 6660 Euro.
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