Gekaufter Zeuge kommt mit Bewährungsstrafe davon

Es dürfte zu den dümmsten Entscheidungen im Leben von Christian H. gehört haben, sich als angeblicher Entlastungszeuge im Prozess um die Wiesn-Messerstecherei von 2015 kaufen zu lassen. Deutlich besser war da schon die Entscheidung, einen recht milden Strafbefehl klaglos zu akzeptieren.
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Kanpp ein Jahr nach der Messerstecherei ist das Verfahren um die Bluttat auf der Wiesn (vorerst) abgeschlossen.
dpa Kanpp ein Jahr nach der Messerstecherei ist das Verfahren um die Bluttat auf der Wiesn (vorerst) abgeschlossen.

München – Es war der unrühmliche Höhepunkt eines an bizarren Momenten nicht gerade armen Prozesses: Um seine auf der Anklagebank sitzende Verlobte freizubekommen, hatte sich ein Hamburger Millionär auf Mallorca einen Zeugen gekauft. Christian H., der am Tag der Messerstecherei im September 2015 gar nicht auf der Wiesn war, sollte mit seiner Aussage belegen, dass die Angeklagte in Notwehr auf ihr Opfer eingestochen hatte.

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Doch als H. seine Aussage machte, passte diese so perfekt in die Strategie der Verteidigung, dass die Staatsanwaltschaft sofort misstrauisch wurde. Sie ließ den Mann noch im Gerichtssaal wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage verhaften.

In der Untersuchungshaft erkannte Christian H. schnell, wie aussichtslos seine Lage war und legte ein umfassendes Geständnis ab. Demnach hatte er von dem Hamburger Millionär 100.000 Euro für seinen Auftritt vor Gericht erhalten, weitere 100.000 Euro sollten fließen, sobald die Angeklagte freigesprochen wurde.

Jetzt sind die Verteidiger ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten

Da der Aussage-Schwindel aufflog, lautete das Urteil gegen die Angeklagte stattdessen schließlich viereinhalb Jahre Haft wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Und Christian H. flatterte ein Strafbefehl über eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung ins Haus. Er akzeptierte diese Strafe sofort, weshalb er inzwischen wieder auf freiem Fuß ist, wie die Staatsanwaltschaft München I der SZ am Donnerstag bestätigte.

Für den Hamburger Millionär und die Anwälte seiner Verlobten ist die Angelegenheit unterdessen noch längst nicht ausgestanden. Detlef F. hat längst zugegeben, dass er sich H.s Aussage erkauft hat und ist daher wegen Anstiftung zur Falschaussage im Visier der Staatsanwaltschaft. Aber auch die Anwälte seiner verurteilten Verlobten werden mittlerweile durchleuchtet. Der Vorsitzende Richter Norbert Riedmann hatte nach der Urteilsverkündung angedeutet, dass die Anwälte Christian H. bei der Vorbereitung seiner Falschaussage geholfen haben könnten und dass die Verteidigung insgesamt nicht immer ganz sauber gearbeitet hätte. Er unterstellte den Anwälten zwischen den Zeilen, sie könnten aktiv versucht haben, den Prozess zu manipulieren. Die Staatsanwaltschaft will deshalb weiter ermitteln lassen und dann abwägen, ob ein Verfahren gegen die Anwälte eingeleitet wird, oder nicht.

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