Geisterfahrerin: Versuchter Mord – sechs Jahre Haft

"Den Wagen wie eine Waffe verwendet": Die Geisterfahrerin von der A94 bei Erding ist am Montag in München wegen fünffachen versuchten Mordes zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. 
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Die Geisterfahrerin vom November 2012 bestreitet die Absicht, dass sie andere Autofahrer mit in den Tod reißen wollte.
Gaulke / az Die Geisterfahrerin vom November 2012 bestreitet die Absicht, dass sie andere Autofahrer mit in den Tod reißen wollte.

"Den Wagen wie eine Waffe verwendet": Die Geisterfahrerin von der A94 bei Erding ist am Montag in München wegen fünffachen versuchten Mordes zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.

München – Eine lebensmüde Geisterfahrerin ist wegen mehrfachen Mordversuchs zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht München sprach die 46-Jährige am Montag wegen fünffachen versuchten Mordes schuldig. Die Frau, die mit der Falschfahrt auf der Autobahn 94 bei Erding ihrem Leben ein Ende setzen wollte, habe den Tod anderer Menschen bei einer Frontalkollision in Kauf genommen.

Lesen Sie hier: Geisterfahrerin: "Ich wollte mich nicht umbringen"

Die Kammer sah unter anderem das Mordmerkmal der Heimtücke: Die Frau haben die Arg- und Wehrlosigkeit anderer Verkehrsteilnehmer ausgenutzt und ihren Wagen wie eine Waffe verwendet. Das Gericht berücksichtigte zugunsten der Angeklagten unter anderem ihr Geständnis. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre und neun Monate Haft verlangt. Der Verteidiger plädierte auf eine mildere Strafe und sah keinen versuchten Mord.

 

 

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